Niederlassung der Deutschen Bank in Hamburg.
Freitag, 03.03.2017 13:58 von | Aufrufe: 3496

Banken vor Gericht: Verbraucherschützer verklagen Deutsche Bank, Postbank und Sparkasse Holstein

Niederlassung der Deutschen Bank in Hamburg. - © istock.com / Robert Herhold

Schon seit Längerem sind die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein im Visier der Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nachdem die Banken bereits im Herbst wegen zu hoher Kontoführungsgebühren beim Basiskonto abgemahnt worden waren, hat der Verband nun Klage eingereicht. Laut einer heute auf der Internetseite des vzbv veröffentlichten Pressemitteilung werfen die Verbraucherschützer den betroffenen Kreditinstituten vor, unangemessen hohe Entgelte für Basiskonten zu verlangen.

Verstoßen Banken gegen geltendes Recht?

Kunden müssten bei diesen Banken mehr für Basiskonten zahlen „als für vergleichbare Konten“, heißt es auf der Website des vzbv. Laut Dorothea Mohn, der Leiterin Team Finanzmarkt beim Bundesverband, verstoßen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein damit gegen die „gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“. Zudem werde das Nutzungsverhalten bei der Berechnung des Entgelts nicht berücksichtigt – selbst bei reiner Online-Nutzung falle ein höherer Grundpreis an.

Verband fordert BaFin zum Handeln auf

Mit Blick auf ein möglicherweise mehrere Jahre dauerndes Verfahren gegen die drei Kreditinsitute fordert der vzbv die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in seiner Pressemitteilung zum Handeln auf: Den unangemessen hohen Gebühren müsse „zeitnah und flächendeckend“ ein Riegel vorgeschoben werden, da Kunden der gesetzlich garantierte Zugang zum Basiskonto ansonsten verwehrt werde.

Der Anspruch auf ein Basiskonto ist seit Juni letzten Jahres gesetzlich verankert. Demnach hat jeder Bürger das Recht auf ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto – ungeachtet seiner wirtschaftlichen Situation. In Deutschland gab es seit 1909 das Recht auf ein sogenanntes Jedermann-Konto. Mit der Privatisierung der Postbank 1995 verschwand dieser Rechtsanspruch und wurde durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken ersetzt – erst seit der Umsetzung der Zahlungskonten-Richtlinie der EU im letzten Jahr sind Banken in Deutschland wieder gesetzlich dazu verpflichtet, Basiskonten anzubieten.


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