Das ist der mit Abstand - sorry an den Rest (mich eingeschlossen), nicht persönlich nehmen- beste Post seit dem Urteil.
Da haben die BR-Leute mal das gemacht, was man -glaube ich - Journalismus nennt. Es gibt sie noch.
Habe ich das richtig gelesen:
...
die entsprechende Verordnung ist für bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung obligatorisch anzuwenden
...
obligatorisch!? Das bedeutet doch sie müssen, oder?
Diese Aussage hier:
..."Die Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften sind so konzipiert, dass sie in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalles eingesetzt werden können. Sie sind wirksam und verhältnismäßig, weil sie auf die umfassende Beseitigung eines nicht rechtskonformen Zustandes gerichtet sind und vollzogen werden. Den Konzernen wurde in diesen Fällen aufgegeben, auf ihre Kosten die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand zu überführen. Das ist im Sinne der Kunden die zielführende Lösung."
...
Da steht doch zwischen den Zeilen, dass man den Herstellern einfach nur die Möglichkeit eingeräumt hat, die Konformität auf eigene Kappe herzustellen.
So sollte es doch nur noch um den eingeräumten Zeitraum gehen.
Wenn das so ist (wäre auf Eure Meinung gespannt) - Obligat!!! meine ich - , dann ist doch die Lösung, dass man nur in hochbetroffenen Städten "eventuell" nachrüstet nicht haltbar. Es betrifft alle zugelassenen Fahrzeuge, die nichts rechtskonform in Verkehr gebracht wurden. Richtig?
Da haben die BR-Leute mal das gemacht, was man -glaube ich - Journalismus nennt. Es gibt sie noch.
Habe ich das richtig gelesen:
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die entsprechende Verordnung ist für bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung obligatorisch anzuwenden
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obligatorisch!? Das bedeutet doch sie müssen, oder?
Diese Aussage hier:
..."Die Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften sind so konzipiert, dass sie in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalles eingesetzt werden können. Sie sind wirksam und verhältnismäßig, weil sie auf die umfassende Beseitigung eines nicht rechtskonformen Zustandes gerichtet sind und vollzogen werden. Den Konzernen wurde in diesen Fällen aufgegeben, auf ihre Kosten die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand zu überführen. Das ist im Sinne der Kunden die zielführende Lösung."
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Da steht doch zwischen den Zeilen, dass man den Herstellern einfach nur die Möglichkeit eingeräumt hat, die Konformität auf eigene Kappe herzustellen.
So sollte es doch nur noch um den eingeräumten Zeitraum gehen.
Wenn das so ist (wäre auf Eure Meinung gespannt) - Obligat!!! meine ich - , dann ist doch die Lösung, dass man nur in hochbetroffenen Städten "eventuell" nachrüstet nicht haltbar. Es betrifft alle zugelassenen Fahrzeuge, die nichts rechtskonform in Verkehr gebracht wurden. Richtig?