Dann muss ein trifftiger Grund oder ein Versäumnis der Baubehörde vorliegen. Wenn während des Genehmigungsverfahrens schon mit dem Bau begonnen wird, zieht es eine Strafe oder den Abriss nach sich. Bau mal ein genehmigungsfähiges Haus auf ein Grundstück ohne die Baugenehmigung der Baubehörde abzuwarten. Mal sehen was passiert. Wenn die Baubehörde ohne triftigen Grund den Bauantrag verweigert, oder unendlich verzögert dann kannst Du auf Schadensersatz oder auf Genehmigung Klagen. Bekommst Du vom Gericht recht, muss Dir die Baubehörde eine Baugenehmigung erteilen. Einfach ein Haus hinbauen nur weil es genehmigungsfähig ist wäre ja toll. Dann bauen wir in Zukunft alle Häuser die genehmigungsfähig sind.Wenn sie fertig sind beantragen wir mal bei der Baubehörde eine Baugenehmigung. Der Rote Punkt in Baden-Württemberg den malen wir uns auf den Briefkasten. Schlag das mal unseren Bundesbauminister vor dann schiessen die Häuser nur so aus dem Boden.