Heyo, habe mal etwas in der Verordnung recherchiert, die im Plusminus genannt wird.
Es ist eine EU Verordnung.
Wen es interessiert, hier kann die eingesehen werden. Einfach Jahr und Nummer eingeben, Sprache wählen, enjoy!
eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de
VO 715/2007
Begriffsgbestimmungen Art 3
Nr. 10
„Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die Temperatur,
die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl
(UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im
Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die
Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems
zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren,
wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems
unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise
zu erwarten sind, verringert wird;
11. „emissionsmindernde Einrichtung“ die Teile eines Fahrzeugs,
die die Auspuff- und Verdunstungsemissionen eines Fahrzeugs
regeln und/oder begrenzen;
12. „emissionsmindernde Einrichtung für die Erstausrüstung“
eine emissionsmindernde Einrichtung oder eine Kombination
von solchen Einrichtungen, die in die Typgenehmigung
des betreffenden Fahrzeugs einbezogen ist;
13. „emissionsmindernde Einrichtung für den Austausch“ eine
emissionsmindernde Einrichtung oder eine Kombination von
solchen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, eine
emissionsmindernde Einrichtung für die Erstausrüstung zu
ersetzen und die als selbstständige technische Einheit im
Sinne der Richtlinie 70/156/EWG typgenehmigt werden
kann;
Art 5
(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile,
die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so
konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter
normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren
Durchführungsmaßnahmen entspricht.
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung
von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.
Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung
oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb
des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des
Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der
Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen
im Wesentlichen enthalten sind.
Versteht jemand c)?
Ich stöbere noch ein bisschen, vor allem was von den Mitgliedstaaten eigentlich verlangt wird.
Sieht für mich so aus, als dass der EU die NO-Werte schon lange ein Dorn im Auge sind und die VO dazu da ist, diese für die Zukunft zu verringern, was die Hehrsteller aber offenbar ausgehebelt haben. Mal in den erwägungsgründen nachschauen
Bis später :-)