DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: PSI Software AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission / Erwerb eigener Aktien PSI Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 01.05.2021 / 20:08 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm 1. Mai 2021 PSI Software AG, Berlin, Deutschland WKN: A0Z1JH ISIN: DE000A0Z1JH9 Im Zeitraum vom 21. April 2021 bis einschließlich 30. April 2021 wurden insgesamt 75 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufs der PSI Software AG erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (http://www.psi.de/de/psi-investor-relations/psi-stock/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufs im Zeitraum 29. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 75 Stück. Der Erwerb der Aktien der PSI Software AG erfolgt durch eine von der PSI Software AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse (Xetra). Kontakt: PSI Software AG Karsten Pierschke Leiter Investor Relations und Konzernkommunikation Dircksenstraße 42-44 10178 Berlin Tel. +49 30 2801-2727 Fax +49 30 2801-1000 E-Mail: KPierschke@psi.de 01.05.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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