Zulassungsfolgepflichten: HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 23.03.2020 15:30 von DGAP - Aufrufe: 228

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 23.03.2020 / 15:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 20. März 2020 wurden insgesamt Stück 45.000 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der HolidayCheck Group AG erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 19. Februar 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 24. Februar 2020 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 20. März 2020 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:

Datum Anzahl Aktien (Stück)     Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)
16.3.2020    0 -
17.3.2020 0 -
18.3.2020 0 -
19.3.2020 30.000 0,93
20.3.2020 15.000 1,0282

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. Februar 2020 (Datum erster Kauf) bis einschließlich 20. März 2020 (Datum letzter Kauf) erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 247.161 Aktien.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA-Handelssystem.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/aktienrueckkauf).

München, den 23. März 2020

HolidayCheck Group AG

Der Vorstand


23.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HolidayCheck Group AG
Neumarkter Str. 61
81673 München
Deutschland
Internet: www.holidaycheckgroup.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1004243  23.03.2020 

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