Zulassungsfolgepflichten: HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Mittwoch, 07.06.2017 11:00 von DGAP - Aufrufe: 432

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 25. und letzte Zwischenmeldung HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 07.06.2017 / 10:54 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien - 25. und letzte Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 29. Mai 2017 bis einschließlich 6. Juni 2017 wurden insgesamt Stück 121.386 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der HolidayCheck Group AG erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 08. November 2016 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 18. November 2016 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 29. Mai 2017 bis einschließlich 06. Juni 2017 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:

Datum Anzahl Aktien (Stück) Volumengewichteter
Durchschnittskurs
(EUR)
29.05.2017 0 0,00000
30.05.2017 0 0,00000
31.05.2017 38.291 3,01067
01.06.2017 38.576 3,00463
02.06.2017 38.282 3,04577
06.06.2017 6.237 3,00152

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 'Datum erster Kauf' bis einschließlich 'Datum letzter Kauf' erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 1.500.000 Aktien.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRAHandelssystem.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investorrelations /aktienrueckkauf).

Der Vorstand der HolidayCheck Group AG hatte am 8. November 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Das Akteinrückkaufprogramm sah vor, vom 18. November 2016 bis spätestens 15. Juni 2020 insgesamt bis zu 1.500.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt war, die einem Gesamtkaufpreis von EUR 7.500.000 entspricht.

Die maximale Stückzahl an eigenen Aktien wurde somit erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit beendet.

München, den 07. Juni 2017

HolidayCheck Group AG

Der Vorstand


07.06.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HolidayCheck Group AG
Neumarkter Str. 61
81673 München
Deutschland
Internet: www.holidaycheckgroup.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

581019  07.06.2017 

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