DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Post AG / Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission 04.07.2019 / 12:41 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm 04. Juli 2019 Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 ISIN: DE0005552004 Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis einschließlich 3. Juli 2019 wurden insgesamt 32.421 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes der Deutsche Post AG erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages sind auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (https://www.dpdhl.com/de/investoren/aktie/aktienrueckkauf.html). Das Gesamtvolumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogrammes im Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis einschließlich 3. Juli 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf 384.421 Stück. Kontakt: Martin Ziegenbalg EVP Investor Relations Tel. +49 (0) 228 63000 Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. 04.07.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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