Zulassungsfolgepflichten: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 42. Zwischenmeldung

Dienstag, 19.11.2019 11:45 von DGAP - Aufrufe: 297

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 42. Zwischenmeldung 19.11.2019 / 11:41 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herzogenaurach, 19. November 2019

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 42. Zwischenmeldung

Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:

Datum Gesamtzahl zurückerworbener Aktien Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR)1)
11.11.2019 36.699 EUR 270,3850
12.11.2019 25.807 EUR 268,7306
13.11.2019 32.449 EUR 267,8449
14.11.2019 31.926 EUR 265,7800
15.11.2019 78.509 EUR 266,2258
Summe 205.390 EUR 267,4702

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.

Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt 3.198.836
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018 (einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt 8.288.715

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 19. November 2019

adidas AG Der Vorstand


19.11.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

916123  19.11.2019 

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