Zulassungsfolgepflichten: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 14. Zwischenmeldung

Dienstag, 16.04.2019 14:25 von DGAP - Aufrufe: 256

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 14. Zwischenmeldung 16.04.2019 / 14:23 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herzogenaurach, 16. April 2019

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 14. Zwischenmeldung

Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018- 2021 ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:

Datum Gesamtzahl Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1)
08. April 2019 11.958 225,6456
09. April 2019 11.902 225,2824
10. April 2019 11.981 225,2760
11. April 2019 11.988 225,8229
12. April 2019 12.004 225,6434
Summe 59.833 225,5344

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.

Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten 862.955
Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des 5.952.834
Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018
(einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 16. April 2019

adidas AG Der Vorstand


16.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

800687  16.04.2019 

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