Der deutsche Leitindex Dax ist mit Abstand der häufigste Basiswert im CFD-Handel in Deutschland.
Dienstag, 27.02.2018 15:30 von | Aufrufe: 1977

Zahl der CFD-Konten steigt in Deutschland weiter an

Der deutsche Leitindex Dax ist mit Abstand der häufigste Basiswert im CFD-Handel in Deutschland. - © Skywalker_II gettyimages.de

In Deutschland steigt die Zahl der Anleger, die abseits der Börse finanzielle Differenzgeschäfte eingehen, offenbar weiter an. Nach einer aktuellen Steinbeis-Studie gab es 2017 deutschlandweit knapp 190.000 Konten für den Handel mit Contracts for Difference (CFDs). Das sind 8,6 Prozent mehr als noch 2016. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der CFD-Konten damit etwa verdoppelt. Zwar sank die Anzahl der Transaktionen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 18 Prozent auf 56 Millionen. Dafür stieg aber das durchschnittlich gehandelte Volumen pro Transaktion deutlich auf rund 30.700 Euro an.

Spekulationsobjekt Nummer 1: der Dax

Spekulationsobjekt Nummer eins ist und bleibt laut der vom CFD-Verband in Auftrag gegebenen Studie der deutsche Leitindex: Zwei Drittel des gehandelten Volumens entfielen auf Dax-CFDs. Mit knapp 14,3 Prozent des gehandelten Volumens liegt der Dow Jones Index in dieser Statistik auf Rang zwei. Während Devisen (11,9 Prozent) und Rohstoffe (2,8 Prozent) von deutlich weniger Investoren als Basiswerte geschätzt werden, spielen CFDs auf Einzelaktien und Renten-CFDs mit weniger als 0,5 Prozent des Volumens kaum eine Rolle.

Dass sich die Zahl der CFD-Investoren – gemessen an der steigenden Zahl der Konten – weiter erhöht hat, ist auch vor dem Hintergrund interessant, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im vergangenen Jahr den Verkauf von CFDs, die eine Nachschusspflicht begründen können, an private Anleger untersagt hat. Solche CFDs würden „unkalkulierbare Verlustrisiken“ beinhalten, weil der mögliche Verlust nicht auf das eingesetzte Kapital beschränkt ist, sondern sich auf das komplette Privatvermögen des Kunden erstreckt, argumentieren die Marktaufseher.

Mit Contracts for Difference spekuliert der Anleger auf den Unterschied zwischen Eröffnungskurs und Schlusskurs eines Basiswertes, ohne dass dieser Wert dabei tatsächlich erworben wird. Der Anbieter, mit dem der Anleger einen Vertrag schließt, verlangt eine Sicherheitsleistung (Margin), die je nach Volatilität und Liquidität des Basiswertes meist zwischen einem und zehn Prozent des Wertes der Gesamtposition beträgt. Investoren müssen bei finanziellen Differenzgeschäften also nur einen Bruchteil der eigentlichen Position aufwenden.

Hebelwirkung ist eines der zentralen Merkmale von CFDs

Im Vergleich zum Kauf des Basiswertes können sie mit derselben Investitionssumme eine viel größere Positionen eingehen. Beispiel: Anleger A investiert 1.000 Euro in den Dax in Form eines Dax-ETFs. Anleger B investiert ebenfalls 1.000 Euro in ein CFD auf den Dax, um damit auf eine positive Kursentwicklung des Index zu spekulieren. Er begleicht mit den 1.000 Euro die Margin von 2 Prozent, die für den CFD verlangt wird. Anleger B kann mit der Einzahlung von 1.000 Euro daher eine Position im Volumen von 50.000 Euro eingehen. Er investiert anders als Anleger A mit einem Hebel von 50.

Die Hebelwirkung ist die zentrale Produkteigenschaft von CFDs. Der Hebel wirkt in beide Richtungen: Gewinnchance und Verlustrisiko sind überproportional im Vergleich zum Direktinvestment. Kommt es im Beispiel beim Dax zu einer Kursplus von einem Prozent, steigt der Wert des ETFs auf 1.010 Euro. Beim CFD ist der Gewinn mit 500 Euro um das Fünfzigfache größer. Bei einem Kursrückgang um einen Prozent würde der Verlust beim CFD aber ebenfalls fünfzig mal größer ausfallen als beim ETF. Grundsätzlich gilt: Die Hebelwirkung eines CFDs ist umso größer, je kleiner der Margin-Satz ist.

Weil der Investor bei der Eröffnung eines CFD-Kontos nicht über ein Guthaben verfügen muss, das dem Gegenwert der eingegangenen Position entspricht, kann es bei ungünstigem Kursverlauf beim Basiswert zu der Situation kommen, dass das vorgehaltene Kapital nicht (mehr) ausreicht, um eintretende Verluste auszugleichen. In diesem Fall steht der Investor mit seinem sonstigen Vermögen in der Schuld (Nachschusspflicht). Einen Anspruch darauf, dass offene Positionen automatisch geschlossen werden, wenn das Gesamtkapital das Mindestkapital nicht mehr deckt, hat er in der Regel nicht.

Dass die Nachschusspflicht auch für private Anleger galt, war der BaFin ein Dorn im Auge. Mit der im Mai 2017 veröffentlichten Allgemeinverfügung hat sie in Deutschland den Verkauf von CFDs an private Anleger untersagt, wenn diese dabei mehr Geld verlieren können, als sie auf ihr Konto eingezahlt haben. Zahlreiche Anbieter haben auf die Verfügung mit technischen Lösungen reagiert, um sicherzustellen, dass das Verlustrisiko für Privatanleger auf deren Einsatz begrenzt ist.


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