DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges Your Family Entertainment AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG 30.06.2017 / 17:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2014 der Your Family Entertainment AG, München, fehlerhaft ist: "Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Your Family Entertainment AG sind zwei Filmlizenzen und insofern das Jahresergebnis um TEUR 570 zu hoch ausgewiesen. Dies resultiert aus der zur Überprüfung des Wertansatzes der Filmlizenzen verwendeten Bewertungsmethode. Danach erfolgen Zuschreibungen auf einen höheren Wertansatz entgegen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auf Basis einer Marktpotentialschätzung. Der Wertansatz wurde weder auf Basis der erwarteten finanziellen Überschüsse aus der zukünftigen Nutzung der Filmlizenzen abgeleitet, noch weisen die Marktpotentialschätzungen einen Bezug zu den historischen Umsatzerlösen aus der Lizenzierung der Filmrechte auf. Dies verstößt gegen das Vorsichts- und das Realisationsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sowie gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 264 Abs. 2 S.1 HGB." München, im Juni 2017, Your Family Entertainment AG Der Vostand 30.06.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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