Am Freitag wird im Bundestag wieder über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht gesprochen. Doch was ist von der Empörung um journalistische Erzeugnisse und Google (Alphabet A Aktie) übrig? Die Fakten zum geplanten Gesetz.Wer dieser Tage die Debatte um das Leistungsschutzrecht (LSR) verfolgt und wem dann schon nach wenigen Minuten die Ohren erschlaffen, der hat womöglich wenigstens ein Problem: Die Diskussion läuft seit mehreren Jahren. Sie wurde und wird gefüttert und weitergetrieben von gefühlt hunderten Blogbeiträgen, Zeitungs- und Online-Artikeln, dutzenden Rechtsgutachten und Parteien-Statements. Dadurch ist ein eigener LSR-Kosmos entstanden, der sich Außenstehenden nur schwer erschließt. Darum hier in aller Kürze: Um was geht es bei dem Gesetz, das der Bundestag am Freitag verabschieden will und das in den vergangenen Tagen noch einmal spürbar verändert worden ist?
1. Was ist das LSR?
Das sogenannte Leistungsschutzrecht ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von 2009. Es hatte ursprünglich das Ziel, bereits kurze Ausschnitte aus Artikeln, die in Zeitungen und Magazinen erschienen sind, bei einer Darstellung im Internet gesetzlich zu schützen. Online-Suchmaschinen wie Google, Yahoo und Bing sowie Sammelseiten (Aggregatoren) wie Flipboard liefern im Netz entweder nach einer Stichwortsuche oder auf eigenen News-Seiten Verweise auf Online erschienene Artikel. Erstellt werden die meisten dieser Texte nicht von diesen Sammelstellen, sondern von Journalisten, die häufig bei Verlagen angestellt sind. Ihre Arbeit ist vom Urheberrecht geschützt. Den Verlagen juckt es in der Nase, dass Google und Co. mit der Werbung, die neben den Trefferlisten auftaucht, sehr viel Geld verdient. Ihr Argument: Google wäre als Ganzes für Nutzer nicht so attraktiv, gäbe es die Inhalte nicht, die Verlage teuer erstellen.
2. Was wollen die Verlage?Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.