Diese Produkte und Gutscheine gibt es zu gewinnen:
Bereits zum siebten Mal sind Anleger aufgerufen, den „Broker des Jahres“ zu wählen. Das Vergleichsportal Brokervergleich.de hat die Abstimmung heute Vormittag freigeschaltet – folgen Sie einfach dem Link und unterstützen uns mit wenigen Klicks. Noch bis zum 20. September (23.59 Uhr) können User dort in vier verschiedenen Kategorien Ihren Favoriten wählen. Im vergangenen Jahr stimmten knapp 50.000 Personen für Ihren Lieblings-Broker ab.
Die Teilnahme an der Umfrage ist für Sie als Anleger ganz einfach und selbstverständlich kostenfrei. Wählen Sie einfach Ihren Favoriten aus und vergeben anschließend Punkte. Jury und Umfrageteilnehmer urteilen zu gleichen Teilen über Gebühren, Angebot, Leistungen sowie Service & Sicherheit. Wenn Sie mögen, können Sie zusätzlich auch noch einen Erfahrungsbericht verfassen. Brokervergleich.de – und natürlich auch wir selbst – sind an Ihrer Erfahrung mit dem Smartbroker sehr interessiert. Nur durch Ihr ehrliches Feedback können wir uns verbessern und unser Produkt noch attraktiver gestalten.
Bislang haben sich rund 80 Broker für die Teilnahme am Wettbewerb angemeldet, die Anbieter sind alphabetisch sortiert und werden durch die jeweiligen Logos dargestellt. Der Smartbroker geht in den Kategorien „Online-Broker“ und „Fonds und ETFs“ an den Start. Bislang konnten wir mehr als 40.000 Kunden von unserem Angebot überzeugen. Außerdem haben wir in diesem Jahr bereits zahlreiche Auszeichnungen gewonnen. Die „Euro“ wählte uns zum Sieger im Bankentest in der Kategorie „Brokerage“.
Werfen Sie doch gleich jetzt einen Blick auf unsere Website und eröffnen in wenigen Minuten ein kostenloses Depot. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen, haben wir hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Hand. Und wenn sie bereits Kunde sind, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns heute Ihre Stimme bei der Wahl zum „Broker des Jahres 2020“ schenken.
Beachten Sie bitte, dass die Teilnehmer am Gewinnspiel 18 Jahre alt sein müssen und jeweils pro Person nur eine Abstimmung gestattet ist. Bei Verstoß gegen diese Regel oder einem sonstigem auffälligem Abstimmungsverhalten wird der Teilnehmer an der Wahl und am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die genauen Teilnahmebedingungen finden Sie auf dieser Seite.
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