Löschen, lahmlegen oder einfach laufen lassen? Wie manche Unternehmen mit den Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter umgehen, ist abenteuerlich – und vor allem rechtswidrig. Was Chefs und Arbeitnehmer wissen müssen.
Der FallDie Nachricht erreichte Werner Hinrich ein gutes Jahr nach seinem Job-Wechsel. Ein alter Schulkamerad fragte an, ob man sich nicht mal wieder auf ein Bierchen treffen wolle. Eigentlich ein Grund zur Freude. Und doch war der Unternehmensberater irritiert. Grund: Die Mail seines Freundes hatte ihn nicht direkt erreicht, sondern war von seinem alten Arbeitgeber weitergeleitet worden – als „Irrläufer“ von seinem früheren Dienst-Account.
Dass sein alter Chef noch immer alle Mails lesen konnte, die eigentlich für ihn bestimmt waren, fand Hinrich vergleichsweise befremdlich. Durfte er das überhaupt?
Die Relevanz
Die Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer seinem Ausbildungsbetrieb bis zur Rente erhalten blieb, sind ebenso vorüber, wie die Ära der mechanischen Schreibmaschinen. Regelmäßige Jobwechsel sind Normalität, E-Mails im beruflichen Umfeld längst zum Kommunikationsmittel Nummer eins avanciert.
Das Gesetz hat mit der Dynamisierung und Digitalisierung des Arbeitslebens allerdings nicht überall Schritt gehalten. Die Unsicherheit, welche Rechte Unternehmen im Hinblick auf die Mails ihrer Mitarbeiter haben, ist groß. Das gilt vor allem, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit erkrankt oder das Beschäftigungsverhältnis – zum Beispiel nach einer fristlosen Kündigung – plötzlich endet.
In diesen Fällen stellt sich fast immer die Frage, ob und wie ein Dritter wichtige Kundenanfragen bearbeiten kann, die auf dem E-Mail-Account des betreffenden Mitarbeiters eingehen – und wo die Grenzen des Zulässigen erreicht sind.
Die Expertin
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