FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Hersteller Procter & Gamble
Die Verbraucherschützer hatten in ihrer Klage dargelegt, dass flüssiges Waschmittel als "Sondermüll" gelte und deshalb nicht im gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden dürfe. Das Trennen aber sei den Verbrauchern nicht zumutbar. Das Mittel könne zudem in die Hände von Kindern geraten. Diese Art von Werbung sei eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern.
Procter & Gamble bezeichnete die Rücknahme der Berufung als "strategische Entscheidung". Man suche nun nach neuen Wegen, um Verbrauchern den kostenlosen Test zu ermöglichen. Insbesondere werde auch versucht, in Bemusterungsaktionen weniger Plastik zu verwenden. Die Zentrale der deutschen Tochter des US-Konzerns befindet sich in Schwalbach am Taunus./ceb/DP/jha
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