VW-Emblem
Dienstag, 30.06.2020 10:33 von | Aufrufe: 827

VW vor Ende des Dieselvergleichs - über 750 Millionen Euro ausgezahlt

VW-Emblem ©Volkswagen AG

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Die Entschädigungszahlungen an Volkswagen (VW Aktie) -Kunden im Dieselvergleich stehen kurz vor dem Abschluss. In rund 240 000 Fällen seien insgesamt mehr als 750 Millionen Euro überwiesen worden, teilte der Konzern am Dienstag mit. Das zugehörige Online-Portal ist noch eine knappe Woche lang in Betrieb, es soll am 6. Juli geschlossen werden. Danach können Kunden nur noch per Post ihre Unterlagen einreichen, etwa Rechnungen von Anwälten.

VW erklärte, der Vergleich sei inzwischen "im Wesentlichen abgewickelt". Einige tausend Ansprüche würden derzeit noch geprüft oder seien in der Umsetzung, mit einer größeren Veränderung der Zahlen rechne man bis zur kommenden Woche nicht mehr. Mit denjenigen Kunden, die anspruchsberechtigt seien, habe man sich zu mehr als 90 Prozent einigen können. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs wurden Beträge zwischen 1350 und 6257 Euro angeboten./jap/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
UL23T8
Ask: 2,61
Hebel: 4,27
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UL23T8,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

120,60
-1,11%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News