KARLSRUHE/CELLE (dpa-AFX) - Der sich hinziehende Musterprozess um den Übernahmekampf zwischen Volkswagen (VW Aktie)
Die Kläger fordern im Namen von Investoren hohen Schadenersatz nach Kursturbulenzen, die milliardenschwere Aktiengeschäfte der Porsche-Dachgesellschaft PSE 2008 ausgelöst hatten. Die PSE hielt danach die Mehrheit an VW
Die Verfassungsrichter nahmen die Beschwerde nicht an - einzelne Punkte der Kläger seien nicht hinreichend begründet, hieß es. Auch das OLG hatte mehrfach eingereichte Befangenheitsanträge schon nicht als stichhaltig angesehen. Ein Sprecher des Celler Gerichts sagte, er nehme an, dass der Beschluss aus Karlsruhe grundsätzlich wohl keine Auswirkungen auf das nun weiter laufende Verfahren habe. Ob die Verhandlung wie derzeit geplant am kommenden Mittwoch (30. September) fortgesetzt werden könne, hänge aber davon ab, ob es zu jüngeren Ablehnungsgesuchen bis dahin ebenfalls Entscheidungen gebe./jap/DP/men
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