BERN (dpa-AFX) - Die Schweizer Datennetze sind in Coronavirus-Zeiten unter Druck: weil das Kommunikationsbedürfnis angesichts der Einschränkungen im öffentlichen Leben groß ist, weil schulfrei ist und weil mehr Menschen zu Hause sind und Streaming-Dienste etwa von Netflix (Netflix Aktie)
"Der Bundesrat (das Regierungskabinett) fordert dazu auf, die Dienste zurückhalten zu nutzen, wozu insbesondere datenintensive Dienste wie die Übertragung von Video-Dateien gehören", teilte das Kommunikationsministerium auf Anfrage mit. "So bleiben genügend Ressourcen für die wichtigen Dienste frei. Sollten gravierende Engpässe entstehen, hat der Bund die Möglichkeit, nicht versorgungsrelevante Dienste einzuschränken oder zu blockieren." Die relevanten Dienste sind nach Angaben einer Sprecherin etwa Sprachtelefondienst und der Zugang zu den Notrufdiensten.
Die Telearbeit von Hunderttausenden Angestellten belaste die Systeme kaum, hieß es. Sie machten einen tiefen einstelligen Prozentbereich aus. Die Lage werde beobachtet, sagte die Sprecherin. "Wir sehen, dass die Datenkapazitäten auch im Fall von vermehrter Telearbeit gegenwärtig ausreichend sind. Dementsprechend werden gegenwärtig keine Kapazitätsengpässe befürchtet."
Die Behörden haben die Menschen aufgerufen, möglichst zu Hause zu bleiben, vor allem diejenigen über 65 Jahre. Zehntausende Firmen machen Telearbeit. Eine Ausgangssperre gibt es nicht./oe/DP/jha
Kurzfristig positionieren in Netflix | ||
UM1VHE
| Ask: 2,89 | Hebel: 20,54 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
UM1P66
| Ask: 8,69 | Hebel: 5,94 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.