KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat drei Klagen auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten einen weiten Einschätzungsspielraum (Az. 2 BvR 1645/10 u.a.). Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden 2009 erschossen wurden. Sie hatten in ihren Verfassungsbeschwerden kritisiert, dass der Gesetzgeber den Gebrauch von tödlichen Waffen im Schießsport nicht ausreichend einschränke./jon/DP/stb
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