Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Dienstag, 21.02.2017 16:25 von | Aufrufe: 692

Verbraucherschützer enttäuscht über BGH-Urteil zu Bausparverträgen

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bestätigung von Kündigungen gut verzinster Bausparverträge durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist aus Sicht von Verbraucherschützern ein schwerer Rückschlag für Kunden. "Das Bundesgericht hat heute den Grundsatz der Vertragstreue schwer erschüttert - die Verbraucher können sich jetzt offensichtlich nicht darauf verlassen, dass die Verträge einzuhalten sind", sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg am Dienstag nach dem Urteil in Karlsruhe (Az. XI ZR 185/16 u.a).

Seit 2015 haben Bausparkassen etwa einer Viertelmillion Kunden gekündigt, weil diese ihre alten Verträge nur zur Guthabenanlage nutzen und relativ hohe Zinsen einstreichen. Bei den Kündigungen bezogen sich die Finanzinstitute auf eine Art Sonderkündigungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Laut BGH war das rechtmäßig.

Verbraucherschützer Nauhauser wirft den Bausparkassen vor, die Sparverträge früher als reine Guthaben-Anlage verkauft zu haben. "Man hat die Kunden gelockt in die Verträge, mit der Aussicht, sie können ja später mal ein zinsgünstiges Darlehen bekommen, und wenn sie das Darlehen nicht wollen, haben sie eine gute Geldanlage", sagte Nauhauser. "Jetzt wollen die Kunden die gute Geldanlage und der Wind hat sich gedreht und die Bausparkassen kündigen diese Verträge - das erschüttert natürlich das Vertrauen der Bausparer in die Bausparkassen massiv."

Sollten Verträge als reine Geldanlage und "Renditeknaller" verkauft worden sein und es dazu Unterlagen geben, könnten Verbraucher doch noch gute Karten haben im Rechtsstreit mit den Kassen, sagte Nauhauser. "In allen anderen Fällen wird es jetzt schwierig."/wdw/DP/stb


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