Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 13.02.2019 13:42 von | Aufrufe: 225

Urteile zu Dieselfahrverboten in Aachen, Köln und Bonn im Sommer

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Streit um Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen will das Oberverwaltungsgericht Münster im Juli für Aachen und im August für Köln und Bonn Urteile verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zuvor soll es im Mai einen öffentlichen Beweis- und Erörterungstermin geben, in dem auch Sachverständige gehört werden. Termine für weitere betroffene Städte gibt es noch nicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen zu den Luftreinhalteplänen in insgesamt 14 nordrhein-westfälischen Städten erhoben. Am OVG sind fünf Berufungsverfahren anhängig. Betroffen sind die Städte Aachen, Köln, Bonn, Gelsenkirchen und Essen.

Wegen einer Gesetzesänderung werden alle Klagen, die nach dem 2. Juni 2017 eingereicht wurden, direkt vor dem OVG verhandelt. Hier geht es um Bielefeld, Bochum, Düren, Düsseldorf, Dortmund, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal./lic/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Mercedes-Benz Group AG
TT9XAW
Ask: 1,04
Hebel: 6,78
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: TT9XAW,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

106,10
-0,42%
BMW St Chart
73,61
-0,55%
Mercedes-Benz Group AG Chart
119,15
-0,79%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur BMW St Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
24.04.24 - ARIVA.DE Redaktion