MÜNCHEN (dpa-AFX) - In einem Urteil mit Signalcharakter hat das Münchner Landgericht gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab mit der Entscheidung am Donnerstag einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck
Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Etablissement übernachtet haben. Fivestar muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden, und außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten. Die Entscheidung erging in Form eines so genannten Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen./cho/DP/jha
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