Flaggen vor der CDU-Zentrale.
Sonntag, 24.11.2013 14:42 von | Aufrufe: 219

Union und SPD einig über Deckelung von Managergehältern

Flaggen vor der CDU-Zentrale. ©CDU / Tim Hoffmann

BERLIN (dpa-AFX) - Union und SPD haben sich nach einem Zeitungsbericht in den Koalitionsverhandlungen auf strengere gesetzliche Regeln für Managergehälter geeinigt. Der Aufsichtsrat jedes börsennotierten Unternehmens müsse künftig prozentual festlegen, um wieviel höher der Verdienst jedes Vorstandsmitglieds gegenüber dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen der Firma maximal sein darf, berichtete die "Bild am Sonntag". Damit würden sich Union und SPD mit Empfehlungen an die Wirtschaft sowie freiwilligen Regeln nicht zufriedengeben.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte dem Blatt: "Wo der freie Markt versagt, muss der Staat versuchen, für Gerechtigkeit zu sorgen. (...) Es ist gut, dass wir im Entwurf des Koalitionsvertrages erstmals eine Grenze für Managergehälter eingezogen haben." Die Wirtschaft und Aktionärsschützer lehnen gesetzliche Vorgaben ab. Kritik kommt auch aus der CDU. "Das ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte von Unternehmen. Vorstandsgehälter festzulegen, ist Sache der Aktionäre und nicht des Staates", sagte der Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs dem "Tagesspiegel" (Montag).

Fast drei Viertel der Deutschen spricht sich dafür aus, Topmanagern die Gehälter zu beschneiden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK für die "Welt am Sonntag". Anlass ist die sogenannte "1:12-Initiative" in der Schweiz, die dort allerdings in einem Volksentscheid durchfiel. Damit wollten die Initiatoren erreichen, dass Managervergütungen auf das maximal Zwölffache des jeweils tiefsten Lohns im selben Unternehmen begrenzt werden. Auf die Frage, ob sie für eine solche Regelung seien, antworteten 73,3 Prozent der Befragten zustimmend.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der "Bild am Sonntag" , die Vorgaben der Kommission "Corporate Governance Kodex" enthalte bereits umfassende Transparenzregeln. "Das ist Symbolpolitik und eine billige Einigung", sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, dem "Tagesspiegel" (Montag). Eine Deckelung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat, die sich an dem Durchschnittsverdienst im Unternehmen orientiert, sei bereits im "Corporate Governance Kodex" verankert: "Man sollte den Unternehmen Zeit geben, diese Empfehlung umzusetzen."

Die von der Bundesregierung 2001 initiierte Kommission gibt börsennotierten Unternehmen Empfehlungen für gute Unternehmensregeln und -aufsicht ("Corporate Governance"). Zur Vermeidung von Auswüchsen bei Vorstandsvergütungen setzt das Gremium bei den Kodexempfehlungen vor allem auf mehr Transparenz. Die Vorgaben sind als Instrument der Selbstregulierung gedacht und rechtlich nicht bindend.

Die Kommission für freiwillige Regeln hat Standards vorgelegt, rät von einer weitergehenden, gesetzlichen Regulierung von Vorstandsvergütungen aber ab. Zu Vergütungsregeln heißt es im Kodex: "Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen." Der Aufsichtsrat lege für den Vergleich fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen seien./sl/DP/fn


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