Übernahmeangebot: Angebot zum Erwerb;

Freitag, 21.06.2019 14:35 von DGAP - Aufrufe: 816

 
 Zielgesellschaft: Biofrontera AG; Bieter: Maruho Deutschland GmbH
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Maruho Deutschland GmbH Düsseldorf Bekanntmachung über die Verlängerung der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') Maruho Deutschland GmbH, mit Satzungssitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift in Leverkusen, Deutschland ('Bieter'), hat am 15. April 2019 die Angebotsunterlage ('Angebotsunterlage') für sein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG, Leverkusen, Deutschland, zum Erwerb von insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) ('Biofrontera-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 6,60 je Biofrontera-Aktie ('Erwerbsangebot') veröffentlicht. Am 27. Mai 2019 hat der Bieter das Erwerbsangebot sowie die Angebotsunterlage geändert und aktualisiert und die angebotene Gegenleistung auf EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie in bar erhöht ('geändertes Erwerbsangebot'). Näheres kann der Angebotsunterlage und der am 27. Mai 2019 veröffentlichten Unterlage zur Änderung des Erwerbsangebots und Aktualisierung der Angebotsunterlage ('Angebotsänderung') entnommen werden. Am 21. Juni 2019 haben die Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am Main, und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, die Angebotsunterlage für ein konkurrierendes freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von bis zu 500.000 Biofrontera-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 7,20 je Biofrontera-Aktie ('Konkurrierendes Angebot') veröffentlicht. Aufgrund des veröffentlichten Konkurrierenden Angebots endet die Frist für die Annahme des geänderten Erwerbsangebots des Bieters nunmehr am 19. Juli 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG erneut verlängert wird. Alle Dokumente und Veröffentlichungen zum geänderten Erwerbsangebot des Bieters stehen im Internet unter http://www.pharma-offer.de zur Verfügung. Leverkusen, den 21. Juni 2019 Maruho Deutschland GmbH _____________________ Wichtige Hinweise: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Biofrontera-Aktien. Die näheren Bestimmungen des geänderten Erwerbsangebots sowie weitere das geänderte Erwerbsangebot betreffende Informationen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Angebotsunterlage sowie in der veröffentlichten Angebotsänderung ausgeführt. Das Erwerbsangebot und die Angebotsunterlage müssen zusammen mit der Angebotsänderung gelesen und ausgelegt werden. Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary Shares ('ADS') der Biofrontera AG ('Biofrontera-ADS') wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und die Angebotsänderung sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem geänderten Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das geänderte Erwerbsangebot bezieht sich nur auf Biofrontera-Aktien und Inhaber von Biofrontera-ADS können ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des geänderten Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen. Inhaber von Biofrontera- ADS, die das geänderte Erwerbsangebot in Bezug auf die den Biofrontera-ADS zugrundeliegenden Biofrontera-Aktien annehmen möchten, sind dazu berechtigt, müssen ihre Biofrontera-ADS jedoch zunächst rechtzeitig in Biofrontera-Aktien umtauschen, die dann im Rahmen des geänderten Erwerbsangebots und nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung zum Verkauf eingereicht werden können. Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das geänderte Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen auch kostenlos auf der Internetseite der U.S. Securities and Exchange Commission ('SEC') (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind. Das geänderte Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US- Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des geänderten Angebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar. Das in der Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung enthaltene geänderte Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption, unterbreitet. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das geänderte Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des geänderten Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Deutschland und nach deutschem Recht wurden und werden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage, der Angebotsänderung oder des geänderten Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst. Leverkusen, den 21. Juni 2019 Maruho Deutschland GmbH Ende der WpÜG-Meldung 21.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate
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