DGAP-Media / 15.03.2016 / 08:30
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Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schlagwort(e): Unternehmen 15.03.2016 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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444971 15.03.2016
Pressemitteilung VW-Dieselgate: Erste deutsche Milliardenklage gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig für 278 institutionelle Investoren aus der ganzen Welt eingereicht über zusammen 3,255 Mrd. Euro Kirchentellinsfurt, 15.03.2016 Die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TISAB) hat am gestrigen Montag Nachmittag die erste deutsche Milliardenklage gegen die Volkswagen AG beim dafür allein zuständigen Landgericht (LG) Braunschweig eingereicht. Gegenstand der Klage sind verschiedene kapitalmarktrechtliche Pflichtverletzungen der Volkswagen AG im Zeitraum vom 6. Juni 2008 bis 18. September 2015. Bei den insgesamt 278 Klägern handelt es sich ausschließlich um institutionelle Investoren aus Deutschland und der ganzen Welt, unter anderem aus Australien, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz; UK, USA und Taiwan. Darunter befinden sich 17 deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsgesellschaften und mit CalPERS einer der größten US-Pensionsfonds. Die Klageforderung beläuft sich auf insgesamt 3.255.002.361,66 Euro. Finanziert wird diese Klage über ein Konsortium bestehend aus Claims Funding Europe (www.claimsfundingeurope.eu), DRRT (www.drrt.com); Grant & Eisenhofer(www.gelaw.com) und Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP (www.ktmc.com). Die TISAB ist eine Schwesterkanzlei der Tübinger Kanzlei TILP. "Da sich nach unseren Informationen und Erfahrungen die Volkswagen AG bisher beharrlich Vergleichsverhandlungen verschließt und auch nicht Willens ist, Vereinbarungen zur Verjährungshemmung zu treffen, war die Einreichung dieser ersten Milliardenklage notwendig. Wir freuen uns sehr, dass uns so viele institutionelle Häuser aus der ganzen Welt beauftragt haben, sie in dieser Klage zu vertreten", sagt Andreas Tilp, Geschäftsführer von TISAB und TILP. "Auch in dieser Klage haben wir Musterverfahrensantrag auf Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens gestellt, da dies erfahrungsgemäß die Chancen der Kläger deutlich erhöht", ergänzt Tilp, dessen Kanzlei TILP bereits erfolgreich die Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG geführt hat. Da mit dem 19. September 2016 erhebliche Ansprüche zu verjähren drohen, wird das vorgenannte Prozessfinanzierungskonsortium weitere Klagen institutioneller Häuser gegen die Volkswagen AG finanzieren und über die TISAB geltend machen. Hierfür haben sich bereits über 20 weitere institutionelle Investoren gemeldet mit einer Schadensersatzforderung von deutlich über 1 Milliarde Euro. Bekanntlich hat die Kanzlei TILP für einen VW-Aktionär bereits am 1. Oktober 2015 die erste Klage gegen VW wegen unterlassener rechtzeitiger Ad-hoc-Mitteilungen im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre eingereicht und damit erreicht, dass die Volkswagen AG mit Schriftsatz vom 29. Februar 2016 selbst die Einleitung eines KapMuG Verfahrens beantragt hat. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich daher ein Musterverfahren, welches dann beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab. Kontakt TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Andreas Tilp | Rechtsanwalt Einhornstraße 21 D-72138 Kirchentellinsfurt Telefon: + 49-7121-90909-0 Telefax: +49-7121-90909-81 E-Mail: medien@tilp.de www.tilp.de
TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH TISAB steht für TILP International Securities Antitrust Banking. Diese Schwesterkanzlei von TILP führt in Deutschland Klageverfahren im Milliardenbereich, darunter die drei Klagen institutioneller Investoren vor dem Landgericht Hannover gegen die Porsche Automobil Holding AG wegen der in 2008 gescheiterten Übernahme von VW. TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit nunmehr zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ...die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 150 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (DER SPIEGEL) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG- "Großprozess" (JUVE) gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin CAPITAL "Der Etablierte ... Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte ...", für die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten". DER SPIEGEL nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG ist er der "wohl bekannteste Anwalt der Republik". Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie des Deutschen Bundestages zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.Ende der Pressemitteilung
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