Helikopter der Bundeswehr.
Dienstag, 07.02.2017 07:50 von | Aufrufe: 288

'SZ': Bundeswehr soll mehr Transportflugzeuge des Typs A400M erhalten

Helikopter der Bundeswehr. pixabay.com

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundeswehr sollen einem Zeitungsbericht zufolge mehr Transportflugzeuge des Typs A400M zur Verfügung stehen als bislang geplant. Es gebe nun im Verteidigungsministerium Überlegungen, 13 ursprünglich für den Weiterverkauf geplante Maschinen zum Teil zu behalten, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstag). Laut bisheriger Planung soll die Truppe nur 40 Maschinen bekommen.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, werde nun überlegt, die zusätzlichen Transportflieger gemeinsam mit anderen Nationen zu betreiben. Ein Sprecher des Verteidigungsministerium verwies gegenüber der Zeitung auf "laufende Gespräche". Konkret seien laut "SZ" derzeit Sondierungen mit drei Nationen, darunter Tschechien und die Schweiz, auf die Deutschland offenbar mit einem entsprechenden Angebot zugegangen ist.

Die Geschichte des A400M, mit dem es immer wieder Probleme gibt, ist lang. Zunächst wurde die bestellte Stückzahl des von Airbus eigens entwickelten Militärtransporters von 60 auf 53 verringert. Anfang 2011 billigte dann der Haushaltsausschuss des Bundestags einen Kompromiss, wonach die Luftwaffe nur 40 der geplanten 53 Maschinen erhalten sollte. Um Geld zu sparen, sollten die 13 übrigen Flugzeuge an andere Länder verkauft werden. Hier hatte es in der Vergangenheit Gespräche mit möglichen Interessenten gegeben, ohne dass sich Käufer gefunden hätten./stk/fbr


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

160,62
+0,48%
Airbus SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Airbus SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News