Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Dienstag, 28.02.2017 18:13 von | Aufrufe: 232

Streit um Vergütungsregeln - Zeitungsverleger kündigen Vereinbarung

Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen gekündigt. Anlass dafür sei das neue "Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung", teilte der Verband am Dienstag mit. Es tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Der BDZV hatte die GVR mit den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in Verdi abgeschlossen.

Die Kündigung sei zwingend geboten, weil die Neufassung des Gesetzes ein Verbandsklagerecht einführe, so BDZV-Vertreter Georg Wallraf. Es sei die Grundlage eines unflexiblen Vertragsregimes, unter dem die Mitgliedsunternehmen ihre Vereinbarungen mit hauptberuflichen freien Journalisten schließen müssten. Die Basis für den Abschluss der GVR sei damit weggefallen.

Der DJV bezeichnete die Entscheidung als "einen Affront gegen die Freien". DJV-Vorsitzender Frank Überall kritisierte: "Die Kündigung kurz vor Toresschluss wirkt wie eine Panikattacke der Zeitungsverleger." Verdi teilt die Kritik: "Die Kündigung mit der Novelle des Urhebervertragsrechts zu begründen, ist in höchstem Maße entblößend", teilte die Gewerkschaft mit. Der BDZV wolle die Bedingungen für die Freien offensichtlich weiter verschlechtern, sagte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke./ah/DP/tos


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News