IG Bergbau, Chemie, Energie IG BCE - Chemie Tarifrunde 2015
Freitag, 18.10.2019 05:36 von | Aufrufe: 177

Streik bei GM dauert trotz vorläufiger Einigung an

IG Bergbau, Chemie, Energie IG BCE - Chemie Tarifrunde 2015 Industriegewerkschaft IGBCE https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

DETROIT (dpa-AFX) - Mitarbeiter des größten US-Autobauers General Motors (General Motors Aktie) (GM) streiken trotz einer vorläufigen Einigung im Tarifkonflikt vorerst weiter. Der Ausstand werde andauern, bis der Deal von allen Mitgliedern ratifiziert sei, verkündete die Gewerkschaft UAW am Donnerstag. Die Abstimmung soll von 19. bis 25. Oktober laufen, so dass sich der Streik um mindestens eine weitere Woche verlängert.

Am Mittwoch hatten GM und die United Auto Workers Union eine vorläufige Einigung auf einen neuen Tarifvertrag über vier Jahre erzielt, die aber noch der Zustimmung der Mitarbeiter bedarf. Zahlreiche Beschäftigte des US-Autokonzerns hatten am 16. September nach gescheiterten Tarifverhandlungen die Arbeit niedergelegt.

Die Arbeitnehmerseite fordert unter anderem eine faire Entlohnung und bezahlbare Krankenversicherung. Zudem will sie Teilhabe an Profiten und Jobsicherheit erkämpfen. Es ist das erste Mal seit zwölf Jahren, dass GM bestreikt wird. Der Ausstand dürfte dem Autohersteller nach Schätzung von Analysten bereits Kosten in Höhe von ungefähr zwei Milliarden Dollar (Dollarkurs) (1,8 Mrd Euro) beschert haben./hbr/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

45,08 $
0,00%
General Motors Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur General Motors Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News