SinnerSchrader AG:VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER SINNER-SCHRADER AG EMPFEHLEN IN GEMEINSAMER STELLUNGNAHME GEMÄSS § 39 ABS. 2 SATZ 3 BÖRSG IN VERBINDUNG MIT §§ 27 ABS. 3 SATZ 1, 14 ABS. 3 SATZ 1 WPÜG DIE ANNAHME DES DELISTING-ERWERBSANGEBOTS VON ACCENTURE

Mittwoch, 10.07.2019 13:05 von DGAP - Aufrufe: 276

DGAP-News: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Delisting SinnerSchrader AG:VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER SINNER-SCHRADER AG EMPFEHLEN IN GEMEINSAMER STELLUNGNAHME GEMÄSS § 39 ABS. 2 SATZ 3 BÖRSG IN VERBINDUNG MIT §§ 27 ABS. 3 SATZ 1, 14 ABS. 3 SATZ 1 WPÜG DIE ANNAHME DES DELISTING-ERWERBSANGEBOTS VON ACCENTURE 10.07.2019 / 13:04 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER SINNERSCHRADER AG EMPFEHLEN IN GEMEINSAMER STELLUNGNAHME GEMÄSS § 39 ABS. 2 SATZ 3 BÖRSG IN VERBINDUNG MIT §§ 27 ABS. 3 SATZ 1, 14 ABS. 3 SATZ 1 WPÜG DIE ANNAHME DES DELISTING-ERWERBSANGEBOTS VON ACCENTURE AN DIE AKTIONÄRE DER SINNERSCHRADER AG

Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader Aktiengesellschaft haben am gestrigen Tag ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 BörsG in Verbindung mit §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Accenture Digital Holdings GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Accenture-Konzerns ("Accenture"), abgegeben.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage des Delisting-Erwerbsangebots wurde am 27. Juni 2019 offiziell von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet und das Delisting-Erwerbsangebot von der Accenture Digital Holdings GmbH am selben Tag veröffentlicht. Nach eingehender Beratung und Prüfung des Delisting-Erwerbsangebots und unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände des Erwerbsangebots sind Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG zu dem Schluss gekommen, dass die von der Bieterin angebotene Gegenleistung angemessen im Sinne von § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung ist. Neben der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben haben sie dabei in ihren Erwägungen zur Angemessenheit historische Börsenkurse ebenso berücksichtigt wie insbesondere die Tatsache, dass das Delisting-Erwerbsangebot deutlich über der Abfindung unter dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag - deren Angemessenheit im Übrigen bereits erstinstanzlich durch das LG Hamburg im Spruchverfahren bestätigt wurde - und deutlich über dem Angebotspreis des ursprünglichen Übernahmeangebots liegt. Vorstand und Aufsichtsrat bewerten auch die von der Erwerberin in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten, insbesondere hinsichtlich eines Delistings und der daraus folgenden Vorteile für SinnerSchrader, positiv.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den SinnerSchrader-Aktionären daher, das Erwerbsangebot anzunehmen. Sie begrüßen das Angebot der Bieterin uneingeschränkt und unterstützen es nachdrücklich.

Die vollständige Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter sinnerschrader.ag/de/accenture/ abrufbar.

Die Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Accenture Digital Holdings GmbH begonnen. Sie beträgt vier Wochen und endet somit am 25. Juli 2019. Aktionäre können ihre Aktien dabei leicht über ihre Depotbank verkaufen. Weitere Informationen sind unter http://accenture.de/company-acquisition erhältlich. Nach dem Delisting werden die Aktien der SinnerSchrader AG ("SinnerSchrader-Aktien") nicht länger am regulierten Markt gehandelt.

Über SinnerSchrader SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Rund 600 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen wie Allianz, Audi, comdirect bank, Telefónica, Unitymedia und VW. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April 2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive. https://sinnerschrader.com/

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und kann die Lektüre der vollständigen gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot von Accenture nicht ersetzen.

Diese Mitteilung stellt zudem weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von SinnerSchrader-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der von Accenture veröffentlichten Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen und Bedingungen.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot für die SinnerSchrader-Aktien wird von Accenture ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet. Eine Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere dem Recht der USA, Kanadas, Australiens und Japans) erfolgt nicht.

Diese Mitteilung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.


10.07.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SinnerSchrader AG
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 39 88 55-0
Fax: +49 (0)40 39 88 55-55
E-Mail: ir@sinnerschrader.com
Internet: www.sinnerschrader.com
ISIN: DE0005141907
WKN: 514190
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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