Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK kooperiert mit LitFin bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern der Wirecard AG

Mittwoch, 23.09.2020 10:05 von DGAP - Aufrufe: 328

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK kooperiert mit LitFin bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern der Wirecard AG 23.09.2020 / 10:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK kooperiert mit LitFin bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern der Wirecard AG

Geschädigte Aktionäre der Wirecard AG können sich mit einer Prozessfinanzierung durch LitFin bereits ab einer Schadenshöhe von 5.000 Euro und ohne eigenes Prozesskostenrisiko bei der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche durch die renommierte und international aufgestellte Anwaltskanzlei Pinsent Masons vertreten lassen.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat mit dem Prozesskostenfinanzierer LitFin eine Kooperation bei der Finanzierung der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Aktionäre der Wirecard AG vereinbart. Dadurch können sich geschädigte Aktionäre der Wirecard AG der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber allen erfolgversprechenden Anspruchsgegnern anschließen, ohne ein eigenes Prozesskostenrisiko zu tragen. Die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche wird durch das Prozessrechtsteam der internationalen Kanzlei Pinsent Masons erfolgen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch alle internationalen Aspekte des Falles mit einbezogen werden können.

Durch eine Kooperation mit dem Anlegerportal www.Investor-Rights.de ist eine einfache und kostengünstige Umsetzung gewährleistet, so dass auch privaten Anlegern mit Schäden ab 5.000 Euro die Teilnahme an der Anspruchsdurchsetzung ermöglicht werden kann. In vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit konnte eine Prozesskostenfinanzierung meist erst ab sechsstelligen Schadensvolumina erlangt werden, da die administrativen Kosten einer Prozesskostenfinanzierung entgegenstanden. Im Fall Wirecard konnten die administrativen Kosten hingegen deutlich gesenkt werden, so dass geschädigte SdK-Mitglieder bereits gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von 99 Euro teilnehmen können. Weitere Kosten fallen nur im Falle eines positiven Ergebnisses in Form einer Erfolgsbeteiligung an. Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der SdK: "Wir waren die ersten, die bereits frühzeitig auf Ungereimtheiten in der Bilanz der Wirecard AG hingewiesen haben. Die Kooperation mit LitFin stimmt uns zuversichtlich, für unsere Mitglieder ohne eigene Prozesskostenrisiken Schadensersatz zu erlangen. Ein besonderes Anliegen war es für uns, auch Kleinaktionären die Möglichkeit zu bieten, an unserem gebündelten Vorgehen partizipieren zu können und somit auch diese Klientel sicherstellen kann, dass sie nicht noch gutes Geld dem schlechtem hinterherwirft!".

Betroffene Aktionäre können sich unter https://www.investor-rights.de/wirecard für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen registrieren. Die SdK steht Ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0 für Rückfragen zu Verfügung.

München, den 23. September 2020 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org

23.09.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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