SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Wirecard-Insolvenz: Sammelklagen für Investoren gegen BaFin und Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) wegen Staatshaftung

Sonntag, 28.06.2020 15:00 von DGAP - Aufrufe: 1598

DGAP-Media / 28.06.2020 / 14:58

Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Marc Liebscher (Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte) und Dr. Wolfgang Schirp (Schirp & Partner Rechtsanwälte) sind von Wirecard-Investoren beauftragt, die Einreichung von Sammelklagen wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland vorzubereiten. Grund ist das Versagen der deutschen Aufsichtsbehörden im Fall Wirecard AG. "Aus den Presseberichten und Aussagen der Verantwortlichen wird deutlich, dass BaFin und DPR krasse Fehler gemacht habe. Dafür werden wir die Bundesrepublik für unsere Mandanten auf Schadensersatz verklagen. Sammelklagen wegen Staatshaftung sind schon in Vorbereitung", sagt Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher. "Wir haben die BaFin schon wegen P&R auf Schadensersatz verklagt und werden jetzt wieder klagen. Ein Verstoß gegen europäisches Recht steht im Raum, so dass ein etwaiges Haftungsprivileg der Bafin, dass ohnehin europarechtswidrig ist, nicht greift. Und für die DPR gibt es sowieso kein Haftungsprivileg", so Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp. Die Medienberichte sind unbestritten: Bereits seit Februar 2019 sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Veranlassung, gegen die Wirecard AG wegen Bilanzmanipulation zu ermitteln. Gemäß dem in dem in diesem Bereich zweistufig organisierten deutschen Aufsichtsrecht gab sie den Untersuchungsauftrag an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) weiter. Die DPR ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der in diesem Bereich mit hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Die DPR stellte einen einzigen Mitarbeiter für die Wirecard-Prüfung ab. Diesem Mitarbeiter ist es bis zum Zusammenbruch des Wirecard-Konzerns im Juni 2020, also in einem Zeitraum von anderthalb Jahren, nicht gelungen, einen Prüfbericht vorzulegen. Die BaFin ihrerseits hat Wirecard im Jahre 2019 lange durch ein Verbot des Leerverkaufs von Aktien (Short Selling) geschützt. Dies obwohl schon damals sehr substantiierte Vorwürfe gegen die Rechnungslegung des Unternehmens, vor allem seitens der Financial Times, aber auch anderer Medien, formuliert worden waren. Diese Vorwürfe wiesen auf ein betrügerisches Aufblähen der Bilanz hin. Insgesamt ist ein krasses Versagen der Aufsicht festzustellen. Dies hat Bundesfinanzminister Scholz ausdrücklich eingeräumt. Auch BaFin-Chef Felix Hufeld hat bereits Fehler eingeräumt. Daher ist es nicht unerwartet, dass morgen, am Montag, die zuständigen Ministerien den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DPR laut Medienberichten kündigen werden. Auch EU-Vizekommissar Valdis Dombrovskis hat eine Untersuchung angekündigt. Zu prüfen sei, ob Deutschland wegen der unzureichenden Aufsicht gegen EU-Recht verstoßen habe. Vor allem die eigenartige Aufgabenteilung zwischen BaFin und DPR steht im Zentrum der Kritik der EU. "Dies reicht als politische Reaktion aber nicht aus. Wirecard hat unkontrolliert Milliarden EURO an Anlegergeldern vernichtet. Das Ansehen des Finanzplatzes Deutschland hat in ungekanntem Ausmaß weltweit Schaden genommen. Konsequenzen müssen gezogen und Verantwortung übernommen werden.", so die Rechtsanwälte Schirp und Liebscher. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp sieht im erneuten Versagen der Aufsicht eine Parallele zur Riesen-Insolvenz beim Containeranbieter P&R, bei dem die BaFin ebenfalls jahrelang zugesehen hat, wie Anlegergelder vernichtet wurden. Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der in Sachen P&R bereits Amtshaftungsprozesse gegen die BaFin führt: "Der Staat versucht, die BaFin vor jeder Amtshaftung zu schützen. Ein solches Haftungsprivileg ist eigens in par. 4 Abs. Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) aufgenommen worden. Das ist aber nicht nur zutiefst unanständig, sondern verstößt auch gegen Europarecht. Wie kann es sein, dass eine Behörde, auf deren Aufsicht sich Millionen Anleger bei existentiellen Entscheidungen verlassen müssen, auch für krassestes Versagen niemals einstehen muss? Solche quasi-mittelalterlichen Privilegien gibt es sonst nirgends! Wir fordern ein Einschreiten der EU, und wir fordern, dass bereits anhängige deutsche Rechtsstreitigkeiten gegen die BaFin dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, damit dieser die Haftungsprivilegien für nichtig erklären und für Ordnung sorgen kann. Klar ist aber auch: Für die DPR ist ein solches Haftungsprivileg nicht geregelt: Wirecard-Investoren sollten klagen" Dr. Marc Liebscher, Berlin, der die Arbeit der DPR bereits seit Jahren kritisch verfolgt: "Innerhalb der DPR bestehen skandalöse Interessenkonflikte. In die hoheitliche Aufsicht wird ein privatrechtlicher Verein, die DPR, eingebunden. Und der Präsident der DPR - der sog. Bilanzpolizei- sitzt zeitgleich in den Aufsichtsräten von drei Großkonzernen. Er sitzt dort sogar dem Prüfungsausschuss vor. Prof. Dr. Ernst ist seit Juli 2011 Präsident der DPR und gleichzeitig Vorsitzender des Prüfungsausschusses bei TUI, Vonovia und Metro. Das ist ein Interessenkonflikt ersten Ranges! Ich bin gespannt, wann die Opposition aufwacht und einen Untersuchungsausschuss verlangt, - im entscheidenden Kanzlerwahljahr. Wir brauchen in Deutschland endlich wirksame Kontrollstrukturen nach internationalen Standards. Vorschläge dafür liegen seit Jahren auf dem Tisch."

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D-10117 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.), Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D-10711 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-176-93150194, Mail: liebscher@dr-spaeth.com; URL: www.ey-klage.de

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Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB Schlagwort(e): Finanzen

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