SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Wirecard AG-Insolvenz: Verteidigungslinie von Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) durchbrochen - Klagewelle läuft

Freitag, 26.06.2020 21:15 von DGAP - Aufrufe: 2150

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Finanzierung SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Wirecard AG-Insolvenz: Verteidigungslinie von Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) durchbrochen - Klagewelle läuft 26.06.2020 / 21:11 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wirecard-Insolvenz: Verteidigungslinie von EY durchbrochen

Die Anwaltskanzleien Schirp & Partner aus Berlin und Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner, ebenfalls aus Berlin, führen Sammelklagen gegen den Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY). Erste Klagen sind bereits eingereicht. Für weitere Klagen werden derzeit die Kläger gesammelt. Tausende Geschädigte haben sich bereits gemeldet, sowohl Privatpersonen als auch institutionelle Investoren. Durch die heutige Publikation der Financial Times sehen sich die Rechtsanwälte Schirp und Liebscher in ihrer Position vollauf bestätigt: Nach einem heute veröffentlichten Bericht der Financial Times hatte EY während der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 für die problematischen Treuhandkonten, auf denen aus heutiger Sicht bis zu 1 Milliarde EURO fehlten, überhaupt keine Bankbestätigungen vorliegen gehabt. Partner anderer großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestätigen, dass EY hier gegen grundlegende Verpflichtungen verstoßen habe, die jeder Berufsanfänger kennen müsse.

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin: "Es erhärtet sich, dass für wesentliche Beträge auf Treuhandkonten überhaupt keine banküblichen Nachweise vorlagen. Wir können nicht begreifen, wie EY bei dieser Sachlage uneingeschränkte Bestätigungen für die Wirecard-Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 abgeben konnte. Unsere Mandanten wollen EY dafür zur Rechenschaft ziehen."

Dr. Marc Liebscher, Berlin: "Wirecard selbst scheidet wegen der Insolvenz als Klagegegner aus. Umso wichtiger, dass EY den Investoren Schadensersatz leisten muss. Die neuen Beweise erhärten die Position, die wir schon bisher vertreten haben: EY hat eklatant gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung verstoßen. Unsere Klagewelle gegen EY wird enorm und Investoren sollen sich jetzt bei uns anmelden."

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D-10117 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.), Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D-10711 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-176-93150194, Mail: liebscher@dr-spaeth.com; URL: www.ey-klage.de


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