SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: GENERALI Versicherung AG (Proxalto Lebensversicherung): Anleger klagt erfolgreich wegen Falschberatung

Montag, 28.10.2019 16:00 von DGAP - Aufrufe: 340

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Firmenübernahme SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: GENERALI Versicherung AG (Proxalto Lebensversicherung): Anleger klagt erfolgreich wegen Falschberatung 28.10.2019 / 15:59 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GENERALI Versicherung AG (Proxalto Lebensversicherung): Anleger klagt erfolgreich wegen Falschberatung

 

Das Oberlandesgericht des Landes Berlin - das Kammergericht - hat die GENERALI Lebensversicherung AG dazu verurteilt, einem Kapitalanleger Schadensersatz zu leisten (Urt. v. 25.09.2019 - 21 U 157/18). Der Kapitalanleger hatte zugunsten zweier Familienmitglieder Riester-Rentenverträge abgeschlossen; die Prämien dieser Verträge sollten dauerhaft aus einer ergänzend abzuschließenden Kapitalanlage dotiert werden. Der GENERALI-Berater empfahl dem Anleger für diese ergänzend abzuschließende Kapitalanlage den ebenso aus dem Hause GENERALI stammenden Fonds "AMB Generali Komfort Wachstum". Dieser Fonds sollte nicht nur für die dauerhafte Dotierung der Riester-Rentenverträge ausreichen, sondern darüber hinaus auch noch vollen Kapitalerhalt gewährleisten. Diese Versprechungen des GENERALI-Beraters erwiesen sich jedoch als weit verfehlt. Nicht nur verlor der "AMB Generali Komfort Wachstum" beständig an Wert, es wurde zugleich absehbar, dass das Kapital nicht einmal für die dauerhafte Bedienung der Riester-Rentenverträge ausreichen würde. Das Kammergericht hat die GENERALI Lebensversicherung AG nunmehr zum Schadensersatz verurteilt; zusätzlich hat die GENERALI Lebensversicherung AG die vollständigen Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der zwei Mal (!) den Weg zum Bundesgerichtshof genommen hatte.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, die den Kläger während des gesamten Rechtsstreits vertreten und das obsiegende Urteil erwirkt haben:

"Die GENERALI Lebensversicherung AG, seit Jüngstem umbenannt in Proxalto, sorgt nicht nur mit dem fragwürdigen Run-Off von 4 Mio. Lebensversicherungsverträgen für Sorgen bei Anlegern. Auch in der Anlageberatung muss die GENERALI sich der Verantwortung für Altlasten stellen. Wir sind froh, dass das Kammergericht mit seiner überzeugend begründeten Entscheidung unserem Mandanten zu seinem Recht verholfen hat. Auch beim Run-off werden wir die Entwicklung weiter eng beobachten und erforderlichenfalls zugunsten unserer Mandanten eingreifen."

Für nähere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com


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