KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen./sem/avg/DP/zb
Kurzfristig positionieren in ProSiebenSat.1 Media | ||
HS1XX7
| Ask: 0,50 | Hebel: 7,96 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.