WOLFSBURG (dpa-AFX) - Die Entschädigungszahlungen an Volkswagen (VW Aktie)
VW
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte mehrere Hunderttausend Dieselfahrer am Oberlandesgericht Braunschweig vertreten, nach der Einigung auf eine außergerichtliche Lösung aber seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgezogen. Mit dem Geld aus dem Vergleich sollen die Kunden für den Wertverlust von Autos entschädigt werden, in denen der Motor EA 189 verbaut ist. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselwagen mit diesem Antrieb zugegeben.
Unabhängig von dem Braunschweiger Verfahren gibt es in Deutschland noch einige Zehntausend Einzelklagen, die vor Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten liegen. Ende Mai hatte der BGH entschieden, dass VW prinzipiell auch hier zu Entschädigungen verpflichtet ist.
Die obersten Zivilrichter stellten fest, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstand: Autobesitzer, die noch juristisch mit dem Konzern streiten, können ihren Wagen demnach zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Das gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Auf den Kaufpreis werden jedoch die gefahrenen Kilometer angerechnet.
"Ziel von Volkswagen ist es, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern möglichst zügig zu beenden", hieß es dazu aus Wolfsburg. Es gehe derzeit um noch etwa 50 000 Fälle. Anders als beim Musterverfahren gibt es hier keinen festen Korridor möglicher Entschädigungssummen - stattdessen soll es stets individuelle Angebote an die Kläger geben. "Wir gehen jetzt auf einzelne Anwälte zu, um Gespräche über den Rahmen von Vergleichen vorzubereiten."/jap/DP/mis
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