FRANKFURT/ESSEN (dpa-AFX) - Mehrere regionale Stromversorger in Deutschland wollen den weitgehend abgeschlossenen Energiedeal zwischen den Branchenriesen Eon
Eon und RWE haben eine weitreichende Neuaufteilung ihrer Geschäftsfelder vereinbart. Dazu haben sie die RWE-Tochter Innogy
Die EU-Kommission hatte das Geschäft im vergangenen September unter Auflagen freigegeben. Eon gibt unter anderem Geschäfte in Tschechien und Ungarn ab und musste sich von seinen Heizstrom-Kunden in Deutschland trennen. Der Zusammenschluss werde in den betroffenen Ländern nicht zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen führen, hatte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärt.
Die Kläger halten die Auflagen dagegen für viel zu schwach. Eon und RWE "können und werden ihre beherrschende Stellung in den jeweiligen Bereichen ausspielen und Stadtwerke wie mittelständische Wettbewerber aus dem Markt drängen", warnte der Chef des Düsseldorfer Ökostromanbieters Naturstrom, Thomas Banning, der zu den Klägern gehört.
RWE und Eon reagierten gelassen auf die Klage, die sich nicht gegen die Unternehmen richte. "Derartige Klagen sind bei großen und komplexen Transaktionen durchaus üblich", sagte ein RWE-Sprecher. RWE sei überzeugt, dass die Freigabe auch weiterhin Bestand haben werde. Eine "Rückabwicklung der Transaktion als unmittelbare Folge der jetzigen Klage halten wir nicht für möglich". Eon nannte die Kartellfreigabe "grundsolide". Die Europäische Kommission habe nach einem sehr sorgfältigen Verfahren entschieden, sagte ein Sprecher. Alle Betroffenen hätten die Gelegenheit gehabt, Stellungnahmen abzugeben und seien ausreichend gehört worden./hff/DP/men
Kurzfristig positionieren in E.ON SE | ||
VM5MBQ
| Ask: 1,12 | Hebel: 19,04 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VU1LYK
| Ask: 2,52 | Hebel: 5,82 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.