WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Handlungsspielraum von Online-Diensten beim Umgang mit Inhalten auf ihren Plattformen einschränken soll. Speziell nimmt das Justizministerium dabei eine gesetzliche Regelung aus den 1990er Jahren ins Visier, die das heutige Web maßgeblich geprägt hat. Gemäß der "Section 230" werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich gibt sie den Plattformen weitreichende Freiheit, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen.
Das am Mittwoch eingebrachte Gesetz soll die Regelungen neu formulieren, wie das Justizministerium mitteilte. Der Vorschlag solle den Firmen die Möglichkeit nehmen, "sich hinter der Immunität zu verstecken, um legale Aussagen böswillig zu zensieren", hieß es.
Konkret will das Justizministerium einschränken, gegen welche Inhalte die Plattformen vorgehen können, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Bisher sind das neben etwa anstößigen Beiträgen, Gewalt, auch "Inhalte, die aus anderen Gründen zu beanstanden sind". Diese Formulierung soll drastisch eingeengt werden, auf "widerrechtliche" Inhalte und die Unterstützung von Terrorismus.
Unter anderem Präsident Donald Trump wirft Online-Plattformen vor, die Verbreitung konservativer Ansichten einzuschränken - was die Dienste bestreiten. Trump hat Facebook (Facebook Aktie)
Außerdem will das Justizministerium auch zivilrechtliche Klagen gegen Online-Dienste in Fällen von Terrorismus, Kindesmissbrauch und Cyberstalking erlauben. Strafrechtliche Verfolgung war in diesen Fällen bereits vorgesehen.
Facebook betonte in einer Reaktion in der Nacht zum Donnerstag, "Section 230" erlaube es dem Unternehmen, gegen schädliche Inhalte vorzugehen und gleichzeitig die Redefreiheit zu schützen. Facebook habe Milliarden in Personal und Technologie investiert und könne 94 Prozent der Beiträgen mit Hassrede, 99 Prozent der Inhalte mit Bezug zum Terrorismus entfernen, noch bevor sie von Nutzern gemeldet würden. Bei Inhalten mit Kindesmissbrauch liege die Quote bei 100 Prozent./so/DP/stk
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