Wolfgang Schäuble (CDU).
Freitag, 10.02.2017 16:18 von | Aufrufe: 530

ROUNDUP: Schäuble will EU-Ausländern Kindergeld kürzen

Wolfgang Schäuble (CDU). Foto: Kuebi = Armin Kübelbeck (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wolfgang_Schaeuble_05.jpg), „Wolfgang Schaeuble 05“, Zuschnitt von ARIVA.DE, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld für EU-Ausländer deutlich kürzen und so gegen Sozialmissbrauch vorgehen. Das geht aus am Freitag bekanntgewordenen Eckpunkten für einen Gesetzentwurf hervor. Bisher haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld - auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Die geplante Neuregelung sieht nun vor, dass EU-Ausländer nicht mehr den vollen deutschen Kindergeld-Satz erhalten sollen. Vielmehr soll sich die Leistung an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Heimatland der Kinder orientieren.

Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsbürger würde dann für sein in Polen lebendes Kind nur noch rund die Hälfte des Kindergeldes erhalten: monatlich 96 Euro statt 192 Euro. Gleiches gilt für Kinder, die in Rumänien, Bulgarien und Kroatien leben, heißt es in den Eckpunkten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die zuvor die "Bild"-Zeitung berichtete.

Die geplante Anpassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass zuvor das Europarecht entsprechend geöffnet wird. Im Dezember hatte die EU-Kommission eine Änderung des europäischen Rechts abgelehnt. Die Bundesregierung pocht nun auf eine Initiative Brüssels. Mit der Neuregelung würden jährlich etwa 159 Millionen Euro eingespart.

Zuvor hatte sich auch SPD-Chef Sigmar Gabriel dafür ausgesprochen, dass sich die Höhe des Kindergelds am Preisniveau jenes Landes orientiert, in dem sich das jeweilige Kind aufhält. Er hatte auf die Machenschaften von Schlepperbanden hingewiesen. Diese würden Schrottimmobilien in Städten aufkaufen und an EU-Bürger vermieten - vor allem an Rumänen und Bulgaren. Das Kindergeld für nicht mitgenommene Kinder werde dann von Menschenhändlern kassiert.

Auch Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will sich dafür einsetzen, dass die Höhe des Kindergeldes künftig an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates des Kindes angepasst werden kann. Ein nationaler Alleingang sei aber nicht möglich. Jan Korte, Fraktionsvize der Linken im Bundestag, kritisierte den Vorstoß und sprach von "purem Rechtspopulismus" und Stimmungsmache: "Wer hier arbeitet und Steuern zahlt, hat auch einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Entlastung und das Kindergeld, genauso wie er zum Arzt gehen kann und zwar unabhängig davon, wo die Kinder leben."

Zuletzt gab es laut Finanzministeriums 184 655 Fälle von nicht in Deutschland lebenden Kindern von EU-Ausländern - die meisten aus Polen (86 987), gefolgt von Rumänien (15 310), Kroatien (11 865) und Bulgarien (5 555). Aktuell beträgt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es je 223 Euro. Mit der Anpassung an die Preise im Heimatland würden sich 96, 99 und 111,5 Euro ergeben.

Neben der Anpassung an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland des Kindes soll die Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate begrenzt werden. Nach geltendem Recht ist es möglich, Kindergeld bis zu vier Jahre nachträglich zu beantragen. Erfahrungsgemäß wird laut Bundesfinanzministerium Kindergeld zeitnah beantragt, so dass ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht erforderlich sei.

Einen Kindergeldanspruch haben auch EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten oder wohnen. Nach geltendem Europarecht macht es für die Höhe des Kindergeldes keinen Unterschied, ob ein Kind in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt. Eine Änderung des europäischen Rechts hatte die EU-Kommission zuletzt noch abgelehnt.

Im Februar 2016 hatten die Staats- und Regierungschefs aber für den Fall des Verbleibs Großbritanniens in der EU vereinbart, eine Differenzierung des Kindergelds für Bürger eines anderen Mitgliedstaates zuzulassen. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegen. Nach dem Brexit-Votum für einen EU-Austritt Großbritanniens hatte sie dies aber nicht getan./sl/DP/zb


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