Ein Schornstein in einer Industrieanlage von Bayer in Leverkusen.
Montag, 07.10.2019 11:07 von | Aufrufe: 833

ROUNDUP: Prozess-Verschiebung verschafft Bayer Zeit in Glyphosat-Verhandlungen

Ein Schornstein in einer Industrieanlage von Bayer in Leverkusen. ©pixabay.com

DÜSSELDORF/LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer (Bayer Aktie) gewinnt Zeit in den seit Monaten laufenden Vergleichsverhandlungen um Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter. Der Fall Winston gegen Monsanto sei verschoben worden, die beteiligten Parteien arbeiteten mit dem Gericht an der Festlegung eines neuen Datums, teilte Bayer am Montag in Leverkusen mit. Zuvor hatte das "Handelsblatt" über die Vertagung berichtet. Bayer hatte den US-Saatgutkonzern und Glyphosat-Hersteller Monsanto 2018 in einer umstrittenen Übernahme für 63 Milliarden US-Dollar gekauft und ist laut Stand Mitte Juli mit rund 18 400 Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken gyphosathaltiger Unkrautvernichter konfrontiert.

Bei Anlegern keimte zum Wochenstart einmal mehr die Hoffnung, dass Bayer die Causa Glyphosat in absehbarer Zeit vorankommen könnte: die Aktien waren am Vormittag mit einem Plus von 1,22 Prozent auf 63,04 Euro unter den Favoriten im deutschen Leitindex Dax . Analyst Michael Schäfer von der Commerzbank (Commerzbank Aktie) äußerte sich aber zurückhaltend. Er heiße Fortschritte in den Vergleichsverhandlungen zwischen Bayer und den Klägern zwar gut, wäre aber überrascht, sollte es vor den Berufungen in den von Bayer bisher verlorenen drei Glyphosat-Prozessen zu einer Einigung kommen. Er geht im Falle einer Schlichtung weiter von Zahlungen von insgesamt etwa 15 Milliarden Euro durch Bayer aus.

Da bis zum Jahresende keine weiteren erstinstanzlichen Verhandlungen mehr anstehen, liegt der Fokus von Bayer nun vor allem auf den drei Berufungsverfahren. So hatten die Leverkusener die drei bisherigen Verfahren mit Schadensersatzforderungen im jeweils mittleren bis hohen zweistelligen Millionen-Dollar-Bereich verloren.

Bayer fuhr lange Zeit eine harte Linie, verwies unter Berufung auf zahlreiche wissenschaftliche Studien auf die Sicherheit von Glyphosat bei richtiger Anwendung und gab sich mit Blick auf die Prozesse selbstbewusst. In den vergangenen Monaten hatte sich der wegen des Monsanto-Kaufs unter Druck stehende Konzernchef Werner Baumann dann aber zunehmend offen für einen Vergleich gezeigt, wenn er wirtschaftlich sinnvoll wäre. So verschlingen allein die Kosten für Anwälte und Imagekampagnen Hunderte Millionen Euro. Zudem steht das Management wegen der massiven Kursverluste seit der ersten Glyphosat-Prozessschlappe im August 2018 in der Kritik. Trotz einer zwischenzeitlichen Kurserholung notieren die Aktien immer noch rund ein Drittel tiefer als damals.

Für einen Vergleich hat Bayer indes konkrete Vorstellungen. So stellte Agrarchemiechef Liam Condon jüngst klar, dass neben der finanziellen Angemessenheit eine außergerichtliche Beilegung auch einen finalen Abschluss der Glyphosat-Streitigkeiten darstellen müsse.

Ob es gerade im letzten Punkt Fortschritte gibt, ist aber unklar. So wollte sich der mit der Schlichtung beauftragte US-Staranwalt Ken Feinberg gegenüber dem "Handelsblatt" nicht zum Stand der Gespräche äußern. Wenig strittig scheint aber, dass es schwer werden dürfte, einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen, auch da die Anzahl der Kläger wohl weiter wächst. So rühren die Klägeranwälte weiter kräftig die Werbetrommel. Mitte Juli war von 18 400 Klägern die Rede. Wie viele es mittlerweile sind, wird Bayer bei der Vorlage der Zahlen für das dritte Quartal am 30. Oktober bekanntgeben./mis/nas/jha/


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

26,325
+0,32%
Bayer AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News