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Freitag, 22.06.2018 18:40 von | Aufrufe: 900

ROUNDUP/Müller: Sheridan-Fonds wurde als 'Allianz versichert' angepriesen

Ein Candlestick-Chart (Symbolbild). © nevarpp / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Millionenstreit mit der Schweizer Bank Sarasin hat der Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller den Vorwurf der Falschberatung durch das Schweizer Geldhaus bekräftigt. Der fragliche Sheridan-Fonds sei ihm 2011 von einem Berater der Bank als "Allianz versichert" angepriesen worden, sagte der 85-Jährige am Freitag im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart.

Für ihn habe dies bedeutet, dass seine Millioneninvestition in das von Sarasin vertriebene Finanzkonstrukt "so sicher war, wie man früher gesagt hätte, wie die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) ". Er sei überzeugt gewesen, sein Geld unbedingt wiederzubekommen. Um für rund 50 Millionen Euro Anteilsscheine des Fonds zeichnen zu können, habe er sich sogar einen großen Teil der Summe von der Bank Sarasin als Kredit geben lassen, berichtete Müller.

"Ich bin doch kein Spieler", sagte der als öffentlichkeitsscheu geltenden Milliardär - und brachte damit nicht nur den Vorsitzenden Richter Markus Kittel zum Schmunzeln. "Ich war nur einmal im Leben in einem Spielcasino. Das war in Australien, da habe ich 20 Dollar (Dollarkurs) verloren. Seitdem spiele ich nicht mehr", berichtete der Milliardär, dessen in Ulm ansässige Drogerie-Kette rund 800 Filialen in Deutschland und anderen Länder unterhält. Seinen Beruf gab Müller bei der Befragung als "Friseurmeister" an. Richter Kittel: "Also da können wir noch "Unternehmer" hinzufügen."

Unterstützt von seinem Anwalt Eckart Seith machte Müller vor dem OLG geltend, er sei von der Bank Sarasin über die riskanten und womöglich kriminellen Geschäftspraktiken des von ihr vertriebenen Luxemburger Sheridan-Fonds völlig im Unklaren gelassen worden. Abgesehen vom Verlust seiner privaten Millioneninvestition sei Müller auch ein schwerer Reputationsschaden entstanden, erklärte Seith.

In dem seit Jahren anhaltenden juristischen Tauziehen hatte zuletzt das Landgericht Ulm im Mai 2017 Müllers Klage auf Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro plus Zinsen stattgegeben. Dagegen ging Sarasin in Berufung (Aktenzeichen 5 U 98/17).

Der Anwalt der Bank wiederholte in der Berufungsverhandlung, Müller sei von Beratern der Schweizer Bank hinreichend über die Risiken des Fonds informiert worden. Allerdings machte der Vorsitzende Richter Zweifel daran deutlich. Es sei nicht nachvollziehbar, wie Sarasin Müller umfassend und verständlich über das Funktionieren des Sheridan-Fonds unterrichtet haben wolle, wo doch aktenkundig sei, dass solche Gespräche höchstens 15 Minuten gedauert hätten. "Dabei hätte man für so ein kompliziertes Produkt mindestens sechs Stunden gebraucht." Das Urteil will Kittel am 14. September verkünden.

Über den Sheridan-Fonds wurden undurchsichtige Aktientransaktionen rings um die Stichtage für Dividendenzahlungen abgewickelt. Ein Gewinn sollte vor allem mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf tatsächlich nur einmal abgeführte Kapitalertragssteuern geschröpft wurde.

Das Bundesfinanzministerium hatte alle derartigen Erstattungen 2012 grundsätzlich gestoppt. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Der Sheridan-Fonds war nach dem Stopp zusammengebrochen, das von Anlegern eingezahlte Geld war weg. 0/bur/DP/tos


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