Lufthansa-Maschine im Landeanflug.
Dienstag, 19.11.2013 10:23 von | Aufrufe: 264

ROUNDUP: Lufthansa und Tui reduzieren Einfluss auf britische Flugsicherung

Lufthansa-Maschine im Landeanflug. pixabay.com

FRANKFURT/LONDON (dpa-AFX) - Die Lufthansa (Lufthansa Aktie) und andere Fluggesellschaften trennt sich von einem Großteil ihrer Anteile an der Airline Group Limited, über die sie Einfluss auf die britische Flugsicherung NATS hat. Wie die andere Fluggesellschaften auch veräußert Lufthansa die Anteile bis auf einen geringen Minderheitsanteil an den britischen Pensionsfonds Universities Superannuation Scheme (USS), wie das Unternehmen am Dienstag in Frankfurt mitteilte.

Für 86 Prozent der Lufthansa-Anteile zahlen die Briten rund 45 Millionen Euro und stocken ihren Anteil an der Airline Group auf 49,9 Prozent auf. Lufthansa hält nach dem Deal nur noch 2 statt bislang 14 Prozent an der Airline Group. Den gleichen Weg wie Lufthansa gehen auch die Fluggesellschaften Thomas Cook, Tui Travel und Virgin, hieß es weiter. Thomas Cook und Tui nehmen nach getrennten Mitteilungen aus London je gut 45 Millionen Euro aus dem Deal ein.

Die übrigen Airline-Group-Gesellschafter British Airways, Easyjet und Monarch hatten den Einstieg des Pensionsfonds befürwortet, der den Zuschlag vor der Deutschen Flugsicherung GmbH erhielt. Die entscheidungsrelevante Mehrheit an der Flugsicherung NATS hält der britische Staat./ceb/DP/nmu


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

6,22
+0,16%
easyJet Airline Chart
6,662
-0,30%
Lufthansa Chart
Thomas Cook Group Chart
6,696
-0,42%
TUI Chart
-  
0,00%
TUI Travel Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Lufthansa Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News