Mann beim Tanken (Symbolbild).
Mittwoch, 17.06.2020 17:45 von | Aufrufe: 435

ROUNDUP: Keine Fahrverbote in Köln - Aber mehr Vorrang für Radler

Mann beim Tanken (Symbolbild). pixabay.com

KÖLN (dpa-AFX) - Ein Fahrverbot auf Kölner Straßen ist vom Tisch. Darauf haben sich das Land NRW, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geeinigt, wie sie am Mittwoch mitteilten. Um die Luft in der größten Stadt von Nordrhein-Westfalen trotzdem sauberer zu machen, verständigten sich die Parteien aber auf ein Paket von Maßnahmen, die den Autoverkehr auch ohne Verbote spürbar reduzieren sollen.

Dazu gehören höhere Parkgebühren. In der Innenstadt steigt die Gebühr auf vier Euro in der Stunde. Sobald die Messe und die Lanxess (Lanxess Aktie) -Arena ihren Betrieb wieder voll aufgenommen haben, sollen auch im rechtsrheinischen Stadtteil Deutz (Deutz Aktie) die Parkgebühren von aktuell 1,50 Euro pro Stunde auf vier Euro angehoben werden.

Auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen sollen dieses und nächstes Jahr zudem Radfahrstreifen angelegt werden. Für die Stadtbezirke sollen Radverkehrskonzepte und Fahrradstraßennetze erarbeitet und umgesetzt werden. Außerdem ist der Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike-Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen vorgesehen.

200 Elektro-Ladesäulen werden installiert, darunter 20 Prozent Schnell-Ladesäulen für E-Fahrzeuge. Außerdem soll untersucht werden, ob im Stadtzentrum zwischen den Ringen und dem Rhein Tempo 30 eingeführt werden sollte. "Deutlich weniger Autos, dafür mehr Bus, Bahn und Fahrrad" würden die Folge der Maßnahmen sein, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe.

Köln gilt traditionell als eine Stadt, in der der Autoverkehr Vorrang hat. Es gibt riesige Verkehrsschneisen mitten durch das historische Stadtzentrum, berüchtigt ist die noch von den Nazis geplante Nord-Süd-Fahrt.

Die neuen Regelungen kommen auf juristischen Druck hin zustande. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte geurteilt, dass für mehrere Kölner Straßen Fahrverbote verhängt werden müssten, um die Luftqualität zu verbessern. Dagegen war das Land am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gegangen. Das hat sich nun erledigt.

Fahrverbote kommen in Betracht, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird. Das Reizgas Stickstoffdioxid ist schlecht für die Atemwege. Wer lange einer hohen Belastung ausgesetzt ist, kann eine Bronchitis, stärkeres Asthma oder Herz-Kreislauf-Probleme bekommen. Dieselautos gelten als Hauptverursacher der Stickstoffdioxid-Belastung in der Innenstadt-Luft./cd/DP/fba


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