ZDF-Logo an einer Fassade.
Dienstag, 05.11.2013 15:11 von | Aufrufe: 121

ROUNDUP: Karlsruhe verhandelt über staatlichen Einfluss auf das ZDF

ZDF-Logo an einer Fassade. pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - In der Verhandlung über den ZDF-Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Besetzung der Aufsichtsgremien kritisch unter die Lupe genommen. Skeptisch schienen die Richter, was den Einfluss der informellen politischen "Freundeskreise" angeht, in denen sich die meisten Mitglieder der Aufsichtsgremien organisiert haben. Auch wurde hinterfragt, ob es nötig sei, dass die Landesregierungen in den Gremien vertreten sind. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg haben in Karlsruhe geklagt. Sie sind der Meinung, dass Staat und Parteien zu viel Einfluss auf den Fernsehsender haben.

ZDF-Intendant Thomas Bellut betonte, es würden jeden Tag "zahllose Entscheidungen" getroffen, an denen kein Gremium mitwirke - vor allem solche, die direkt das Programm betreffen. "Ich kann aus meiner bisherigen Amtszeit sagen, dass die Unabhängigkeit der Programmverantwortung gewahrt ist", sagte Bellut. Er ist seit März 2012 im Amt. Eine "dauerhafte Dissonanz mit den Gremien" würde allerdings die Wiederwahl des Intendanten unmöglich machen, meinte der ZDF-Chef.

Der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, die Mehrzahl der Entscheidungen falle im Konsens. Es gebe aber Ausnahmen, in denen eine "konzentrierte politische Einflussnahme" stattfinde. Als Beispiel nannte Beck die Verlängerung von Direktorenverträgen. Beck ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats.

Die Regelungen des Staatsvertrags waren in die Kritik geraten, nachdem 2009 CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatten - obwohl sich der Intendant für eine Verlängerung ausgesprochen hatte. Nachdem sich die Länder nicht auf eine Reform des Staatsvertrags verständigen konnten, hatten Rheinland-Pfalz und Hamburg in Karlsruhe geklagt. Bayern, Sachsen, Hessen und das Saarland sind der Klage entgegengetreten. Sie halten die derzeitige Regelung für rechtens.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht vom Staat geleitet werden, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Dies schließe eine Mitgliedschaft von Staatsvertretern in den Gremien "nicht gänzlich aus". Das Grundgesetz untersage es aber, den Rundfunk "für staatliche Zwecke zu instrumentalisieren" und Staatsvertretern bestimmenden Einfluss auf das Programm einzuräumen.

Kritische Fragen stellten die Richter vor allem mit Blick auf die politischen "Freundeskreise", in denen sich die meisten Mitglieder des Fernsehrates organisiert haben. "Warum haben sie die Freundeskreise, wenn das nicht der Vorsortierung politischer Grundhaltungen dient?", fragte Verfassungsrichterin Gabriele Britz. "Es hat sie immer schon gegeben", antwortete der sächsische Staatsministers Johannes Beermann. Außerdem sei es "nicht verboten", wenn sich die Gremienmitglieder am Vorabend der Sitzungen informell treffen wollten.

Verfassungsrichter Andreas Paulus fragte, ob die Kompetenz der Gremien nicht auch gewahrt werden könne, wenn die Landesregierungen dort nicht mehr vertreten wären. Im ZDF-Fernsehrat sitzen Vertreter aller 16 Landesregierungen und drei Vertreter des Bundes; weitere Mitglieder werden von Parteien entsandt. Dazu kommen Vertreter von Kirchen, Verbänden und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Nach der Rechnung der Antragsteller sind von den 77 Posten im ZDF-Fernsehrat - der unter anderem Programmrichtlinien aufstellt - mehr als 45 Prozent dem Staat zuzurechnen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr verkündet./jon/DP/kja


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