FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen Kengeter wegen eines Aktiengeschäfts. Der Manager hatte am 14. Dezember 2015 im Rahmen eines Vergütungsprogramms Deutsche-Börse-Anteile im Wert von 4,5 Millionen Euro gekauft, die er nicht vor Ende 2019 verkaufen darf. Zehn Wochen später, am 23. Februar 2016, machten Deutsche Börse und London Stock Exchange
Nach Erkenntnissen der Ermittler gab es bereits im Sommer 2015 Gespräche der Leitungsebenen beider Unternehmen über einen möglichen Zusammenschluss. Die Staatsanwaltschaft wirft Kengeter vor, seine Aktiengeschäfte auf Grundlage dieser Insiderinformationen getätigt zu haben. Auch die Finanzaufsicht Bafin untersuchte dies und übergab ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft. Insiderhandel kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Aufsichtsratschef Joachim Faber hatte die Vorwürfe als "haltlos" zurückgewiesen. Nun erklärte das Kontrollgremium, man habe in einer außerordentlichen Sitzung am Montag die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Kengeter "sorgfältig und intensiv behandelt". Zuvor habe es "ausführliche Gespräche mit externen Sachverständigen" sowie eine "erneute Analyse der Abläufe im Jahr 2015" gegeben. "Ergebnis der Prüfung war die übereinstimmende Erkenntnis, dass Fusionsverhandlungen mit der LSE im Jahr 2015 nicht stattgefunden haben", erklärte die Deutsche Börse am Dienstag.
Um Bedenken der EU-Wettbewerbshüter gegen den geplanten Zusammenschluss zu zerstreuen, schlugen die beiden Konzerne nun auch formell vor, dass die LSE ihre Abrechnungs- und Abwicklungstochter LCH Clearnet verkauft. Sie soll - wie bereits angekündigt - im Fall einer erfolgreichen Fusion für 510 Millionen Euro an den Pariser Konkurrenten Euronext
Deutsche Börse und LSE wollen den mit Abstand größten europäischen Börsenbetreiber schmieden. Die Behörden haben Sorge, dass durch die Zusammenlegung von Clearinghäusern etwa bei Anleihegeschäften der Wettbewerb ausgeschaltet werden könnte. Die Clearingstellen sind zwischen den Vertragsparteien einer Transaktion angesiedelt und übernehmen das gegenseitige Ausfallrisiko.
Für Kritik sorgt auch - erst Recht nach dem britischen Votum für einen Austritt aus der EU (Brexit) - der Plan, den rechtlichen Hauptsitz des angestrebten Gemeinschaftsunternehmens in London anzusiedeln. Die Entscheidung der EU-Kommission über das Fusionsvorhaben wird Ende Februar/Anfang März erwartet. Die Konzerne brauchen zudem noch die Zustimmung der hessischen Börsenaufsicht./ben/zb/DP/stb
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