MOSKAU (dpa-AFX) - Zu Beginn der Parlamentswahl in Russland haben die Internetkonzerne Google (Alphabet A Aktie)
Das auch unter Oppositionellen teils umstrittene Verfahren des "schlauen Abstimmens" sieht vor, dass die Wähler für den aussichtsreichsten Kandidaten stimmen sollen, der nicht der Kremlpartei Geeintes Russland angehört. Nawalnys Anhänger werben nun dafür, die Wahlberechtigten über Telegram und Youtube dennoch zu erreichen.
Kremlsprecher Dmitri Peskow begrüßte die Entscheidungen von Google und Apple. Die beiden US-Konzerne hielten so "gesetzliche Anforderungen" ein, sagte er der Agentur Interfax zufolge. Nawalnys Organisationen waren - begleitet von internationalem Protest - vor einigen Wochen in Russland als extremistisch eingestuft und damit faktisch verboten worden.
Der Nawalny-Vertraute Iwan Schdanow hingegen kritisierte Google und Apple scharf. Es handele sich um einen "beschämenden Akt der politischen Zensur", schrieb er im Kurznachrichtendienst Twitter. Die Homepage des "schlauen Abstimmens" ist bereits seit Tagen in Russland blockiert. Die Behörden haben zudem den Internet-Suchmaschinen Google und Yandex untersagt, den Begriff "Smarte Abstimmung" in Suchergebnissen anzuzeigen.
Noch bis einschließlich Sonntag sind rund 110 Millionen Russen aufgerufen, über die Zusammensetzung der neuen Staatsduma abzustimmen. In vielen Regionen werden zeitgleich Regional- und Stadtparlamente gewählt. Die Kremlpartei Geeintes Russland will ihre absolute Mehrheit in der Staatsduma verteidigen. Erstmals kann in einigen Regionen Russlands auch elektronisch abgestimmt werden./cht/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.