Die wehende Flagge der EU.
Mittwoch, 27.02.2013 12:53 von | Aufrufe: 286

ROUNDUP/EU-Parlamentschef: VW-Gesetz darf nicht fallen - Verhandlung im März

Die wehende Flagge der EU. pixabay.com

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Im Dauerstreit um das VW-Gesetz gibt EU-Parlamentspräsident Martin Schulz Europas größtem Autobauer Rückendeckung. "Ich werde dieses Volkswagen-Gesetz weiterhin verteidigen. Wir haben ein Recht darauf, dass es bestehen bleibt und nicht eingeebnet wird im Namen einer marktradikalen Ideologie", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch bei einer Betriebsversammlung im Wolfsburger VW-Stammwerk. Die Institutionen der Europäischen Union hätten die Aufgabe, die Mitgliedstaaten im globalen Wettbewerb zu stärken, "nicht die Aufgabe, Volkswagen (VW Aktie) mit dem VW-Gesetz zu ärgern".

Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der seit 1960 bestehenden Regelung verklagt. Denn aus ihrer Sicht verstößt die im VW-Gesetz verankerte Sonderrolle des Großaktionärs Niedersachsen gegen Richtlinien des europäischen Binnenmarkts. Das Land kann dank seiner 20-Prozent-Sperrminorität ein Veto gegen bestimmte Standortentscheidungen oder den Einstieg neuer Investoren einlegen. Es hält rund ein Fünftel der VW-Stammaktien.

Am 12. März wollen Anwälte der Brüsseler Behörde, der Bundesregierung und des Konzerns in einer Anhörung vor dem EuGH ihre Positionen austauschen. Mit einem Urteil wird im Sommer oder Herbst gerechnet. "Na klar wird das Volkswagen-Gesetz angegriffen, bis dato erfolglos", sagte Schulz. "Ich wage mal die These: weiter erfolglos." Er werde sich für dessen Verteidigung einsetzen. Die EU-Kommission sieht hingegen vor allem eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs. Nach ihrer Einschätzung schreckt die Regelung potenzielle Investoren ab, behindert Innovationen und kann zu steigenden Preisen führen.

Niedersachsens neuer Ministerpräsident Stephan Weil vertritt das Land zusammen mit Wirtschaftsminister Olaf Lies (beide SPD) im VW-Aufsichtsrat. Er versprach der Belegschaft, sich für das VW-Gesetz einzusetzen: "Angelegenheiten von VW sind Angelegenheiten des ganzen Landes. Wir stehen ohne Wenn und Aber zu Volkswagen." Man werde keinerlei Abstriche an der eigenen Rolle als Anteilseigner zulassen.

Osterloh warf der EU-Kommission eine "fast schon industriefeindliche Politik" vor. "Wir werden nun gucken, wie das europäische Gericht entscheidet", sagte er mit Blick auf die Beratungen in Luxemburg. Nach dem ersten EuGH-Urteil 2007 habe der Bund das VW-Gesetz nach den Brüsseler Wünschen angepasst. Damals war das Recht von Bund und Land, zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, formal abgeschafft worden. Zudem fiel die Beschränkung, dass auch Großaktionäre nicht mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben dürfen. Der Bund sah die Sache damit als erledigt an.

Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht erneut, verlangt die Kommission eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik - und nicht VW - zahlen. Er könnte möglicherweise aber auch noch höher ausfallen./jap/DP/edh


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