Die wehende Flagge der EU.
Mittwoch, 13.11.2013 13:35 von | Aufrufe: 138

ROUNDUP: EU-Kommission nimmt deutsche Exportstärke unter die Lupe

Die wehende Flagge der EU. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der deutsche Exportüberschuss wird von der EU-Kommission vertieft untersucht. Das beschloss die Behörde am Mittwoch in Brüssel im Rahmen der wirtschaftlichen Überwachung der Mitgliedstaaten. "Wir werden untersuchen, ob der hohe (Export-)Überschuss Auswirkung auf ganz Europa hat", sagte EU-Kommissionschef José Manuel Barroso.

Ein Verfahren wegen wirtschaftlicher Ungleichgewichte ist damit noch nicht eröffnet - das kann die Kommission nach früheren Angaben frühestens im kommenden Jahr machen.

In letzter Konsequenz droht bei einem Verfahren ein Bußgeld von 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Bei einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands von über 2,6 Billionen Euro (2012) würde eine Milliardenstrafe fällig.

EU-Währungskommissar Olli Rehn will erreichen, dass Deutschland die Binnennachfrage ankurbelt und für mehr Wettbewerb auf den Dienstleistungsmärkten sorgt.

Der europäische Referenzwert für den Leistungsbilanzüberschuss beträgt 6 Prozent der Wirtschaftsleistung - herangezogen wird ein Mittelwert für drei Jahre. Laut Eurostat betrug der Mittelwert für 2010 bis 2012 genau 6,5 Prozent.

Die verstärkte Wirtschaftsüberwachung wurde von den EU-Staaten nach den schweren Turbulenzen der Euroschuldenkrise eingeführt. Es soll verhindert werden, dass insbesondere im gemeinsamen Währungsgebiet Volkswirtschaften immer weiter auseinanderdriften./cb/vf/DP/jsl


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News