10 Downing Street, die Residenz des britischen Premierministers in London.
Mittwoch, 08.02.2017 05:39 von | Aufrufe: 925

ROUNDUP: Brexit-Gesetz geht in entscheidende Abstimmung im Unterhaus

10 Downing Street, die Residenz des britischen Premierministers in London. © palinchakjr / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

LONDON (dpa-AFX) - Das Brexit-Gesetz geht am Mittwoch in die entscheidende Abstimmung im britischen Unterhaus. Premierministerin Theresa May will sich damit die Vollmacht für den Scheidungsantrag von der EU geben lassen. Erwartet wird, dass die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Regierung billigen werden. Der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Jeremy Corbyn, setzte die Abgeordneten seiner Partei für die Abstimmung am Abend unter Fraktionszwang. Bei einer ersten Abstimmung vergangene Woche hatte sich eine große Mehrheit für das Gesetz ausgesprochen.

Versuche der Opposition, Änderungen an dem knapp gehaltenen Gesetzestext vorzunehmen, waren am Dienstag zunächst gescheitert. Brexit-Staatssekretär David Jones hatte angekündigt, das britische Parlament werde über ein Abkommen mit der EU am Ende der zweijährigen Austrittsverhandlungen abstimmen dürfen. Eine Ablehnung werde aber nicht zu Nachverhandlungen führen.

Premierministerin May versprach, sie werde gleich zu Beginn der Verhandlungen mit der EU versuchen, eine Regelung für die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und für Briten in der EU zu finden. Ob es Abgeordneten gelingen wird, der Regierung drüber hinaus Zugeständnisse abzuringen, ist fraglich.

Das schottische Regionalparlament in Edinburgh stimmte derweil in einer Protestabstimmung am Dienstag gegen das Brexit-Gesetz der britischen Regierung. Mit 90 zu 34 Stimmen brachten die Abgeordneten ihre Ablehnung gegen das Gesetz zum Ausdruck. Die schottische Regierung hatte zu der Abstimmung aufgerufen, obwohl diese keine rechtliche Relevanz hat.

Das höchste britische Gericht hatte vergangenen Monat entschieden, dass die Regierung in London den geplanten Austritt aus der EU nur mit Zustimmung des Parlaments in London einleiten darf. Die Volksvertretungen in den Regionen Schottland, Wales und Nordirland bekamen kein Mitspracherecht. Die Mehrheit der Schotten hatte sich beim Brexit-Referendum im vergangenen Jahr gegen einen EU-Austritt Großbritanniens ausgesprochen./cmy/DP/zb


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