Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Dienstag, 19.11.2013 15:52 von | Aufrufe: 400

ROUNDUP: Brennelementesteuer bleibt umstritten - EuGH soll mit prüfen

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

HAMBURG/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Hamburger Finanzgericht will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zentrale Fragen zur umstrittenen Brennelementesteuer klären lassen. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Das Hamburger Verfahren werde bis zur Antwort des EuGH ausgesetzt, was durchschnittlich 15 Monate dauern könnte. Ungeachtet dessen müssen die Steuerpflichtigen - die Kernkraftwerksbetreiber - die festgesetzte Steuer vorerst entrichten, wie das Gericht ergänzte. Auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch eine Entscheidung über die 2011 eingeführte Steuer aus.

Im aktuellen Fall haben in Hamburg die Energiekonzerne RWE und Eon über eine Betreibergesellschaft geklagt, die für das Kernkraftwerk Emsland zuständig ist. Es seien Klagen für fünf Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Milliarden Euro belaufe, berichtete ein Sprecher.

Eon begrüßte das Vorgehen des Gerichts und kündigte dennoch an, die gezahlte Kernbrennstoffsteuer zurückfordern zu wollen. Dabei geht es um 2,2 Milliarden Euro. Das Unternehmen wolle zudem mit rechtlichen Mitteln versuchen, weitere Zahlungen zu vermeiden, sagte ein Sprecher. RWE, mit jährlich 300 Millionen Euro Brennelementesteuer auf dem Zähler, will nach Angaben eines Sprechers erst einmal die Zustellung des Beschlusses abwarten.

Der EuGH soll nach Angaben des 4. Senats vordringlich beantworten, ob ein Gericht die oberste rechtliche EU-Institution überhaupt anrufen darf, wenn es das umstrittene Gesetz schon zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Die Hamburger Richter sind der Auffassung, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende Verbrauchssteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen. Von ehemals 17 Atommeilern sind im Zuge der Energiewende nur noch neun in Betrieb./akp/nmu/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in E.ON
ME0ZJG
Ask: 1,26
Hebel: 7,97
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME0ZJG,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,075
-2,23%
E.ON Chart
31,90
-0,31%
RWE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News